Bericht des Präsidenten
Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, dass sich die Zürcherinnen und Zürcher auf eine hervorragende Spitalversorgung verlassen können. Die dezentrale, wohnortnahe Spitallandschaft hat sich als ausschlaggebend bei der Bewältigung der Krise erwiesen. Insbesondere haben sich dadurch die Patientenströme auf verschiedene Standorte verteilt. So konnte das ganze System entlastet werden.
Die Spitäler haben keine Sekunde gezögert. Die Wahleingriffe wurden sofort gestoppt. Innerhalb von kürzester Zeit wurden Isolierstationen geschaffen und zusätzliche Betten für die Intensivpflege zur Verfügung gestellt. Alle Möglichkeiten zur Bereitstellung der nötigen Kapazität wurden ergriffen. Ihre Verpflichtungen und den vom Bund und Kanton erteilten Auftrag haben sie jederzeit vollumfänglich und mit höchster Präzision wahrgenommen.
Corona hat für die Spitäler zu erheblichen Mehrkosten geführt. Sie mussten grosse Kapazitäten aufbauen, hatten hohe Infrastruktur- und Materialkosten und die Behandlungen von Corona-Patientinnen und -Patienten sind bei Weitem nicht kostendeckend. Ein riesiger Einnahmeausfall verursachte zudem das von Bund und Kanton verordnete Behandlungs- und Operationsverbot. Vom 17. März bis 26. April 2020 durften keine «nicht dringend angezeigten» medizinischen Eingriffe und Therapien durchgeführt werden. Bund und Kanton hatten damals den Spitälern einen eindeutigen Auftrag zur Bereithaltung von leeren Betten erteilt, um grosse Kapazitäten für die möglichen Krankheitsfälle zu schaffen. Diesen Auftrag will der Bund nun gar nicht, der Kanton nur zu einem kleinen Teil abgelten. Obwohl die Spitäler als systemrelevant gelten und viel geklatscht wurde, ist das konkrete Bekenntnis der Politik zur Gesundheitsversorgung ernüchternd.
Im November 2020 hat dann der Zürcher Regierungsrat doch die Not erkannt und hat auf Antrag der Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli beschlossen, den Zürcher Spitälern eine Entschädigung von 14.9 Millionen Franken für die Zusatzaufwendungen infolge der zweiten Corona-Welle zuzusprechen. Der VZK nahm dieses positive Signal mit Genugtuung zur Kenntnis. Damit anerkannte die Zürcher Regierung die zentrale Rolle der Spitäler bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und kompensierte die zusätzlichen Kosten.
Dem Personal ein grosses Lob
Die Intensivpflegestationen der Zürcher Spitäler waren in den Monaten November und Dezember 2020 zu über 50 Prozent mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt. Zusammen mit der Behandlung von dringlichen Non-Corona-Erkrankten betrug die Auslastung 100 Prozent. Eine Überlastung konnte nur vermieden werden, weil nicht-dringliche Eingriffe verschoben wurden.
Dies zeigt exemplarisch, wie das Spitalpersonal in den verschiedenen Phasen der Pandemiebewältigung gefordert war. Die Spitäler mussten sehr dynamisch reagieren, täglich wurden Isolierstationen eröffnet, geschlossen, wieder eröffnet. Oder Operationssäle wurden umfunktioniert, um Corona-Betroffene aufzunehmen. Um all dies bewältigen zu können, mussten alle sehr flexibel sein. Ich bedanke mich bei allen Spitalmitarbeitenden für ihren grossartigen Einsatz und bin stolz auf die Zürcher Spitäler.
Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG)
Einen Lichtblick stellt das neu aufgelegte SPFG dar, das am 8. Juli 2020 vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet wurde.
Die ursprüngliche Vorlage vom Frühling 2019 war unbrauchbar und stiess auf breite Ablehnung. Mit mehreren neuen Regulierungsparagrafen wären innovative Ansätze unterbunden worden. Der Gesetzesentwurf hätte den Spitälern die Planungssicherheit genommen. Zudem hätten die vorgesehenen Mengenbegrenzungen zu einer Zweiklassenmedizin geführt und die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten beeinträchtigt.
Die neue Vorlage, die unter der Leitung von Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli erarbeitet wurde, wurde von den Regulierungsparagrafen befreit, sodass sie eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende, gut zugängliche, wirtschaftlich tragbare und langfristige Spitalversorgung sicherstellt.
Begrüssenswert sind die ersten Schritte in Richtung flexiblere Ausgestaltung der Leistungsaufträge. So kann einem Spital bewilligt werden, einen Teil der Behandlungen einer Leistungsgruppe nicht anzubieten oder an einem Nebenstandort zu erbringen.
In der kantonsrätlichen Beratung wird wichtig sein, dass den Spitälern noch mehr Gestaltungsspielraum für Kooperationen und Netzwerke geboten wird. So würden innovative Ansätze für die gut zugängliche Spitalversorgung bei hochstehender Qualität ermöglicht.
Spitalfinanzierung
Leider hat sich die Situation weiter im negativen Sinne akzentuiert. Seit vielen Jahren können die Behandlungen im ambulanten und allgemeinversicherten stationären Bereich wegen der zu tiefen Tarife nicht kostendeckend erbracht werden. Die Rechnung geht für die Spitäler und insbesondere für das Personal nur auf, weil die defizitären Bereiche durch die Zusatzversicherten quersubventioniert werden.
Ein weiterer Sorgenpunkt ist die oben erwähnte fehlende Vergütung des erteilten Auftrags zur Bereithaltung von Corona-Betten durch den Bund.
Als ob das nicht schon genug wäre, erhöht Bundesrat Berset nun mit neuen politischen Vorlagen den Spardruck auf die Spitäler. Ginge es nach seinem Willen, müssten 75 Prozent aller Spitäler defizitär arbeiten und bald ihre Türen schliessen.
Wie weiter?
Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Spitäler und das Personal sind und bleiben gefordert. Es ist zu hoffen, dass die Politik die ausserordentlichen Leistungen sieht und anerkennt – auch im Bezug auf die Finanzen. Die Spitäler sind auf bessere Rahmenbedingungen mit weniger Regulierungen und Auflagen angewiesen, um die bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zu vertretbaren Kosten sicherstellen zu können.
Dr. Christian Schär
Präsident