Schwerpunkte

Der Kanton Zürich hat 2017 eine Liste mit 16 Behandlungen definiert, die ab 1. Januar 2018 ambulant statt stationär durchgeführt werden müssen. Die Autorinnen und Autoren des Geschäftsberichtes 2017 gehen folgenden Fragen nach: Welche Auswirkung hat die neue Regel? Werden damit die richtigen Anreize gesetzt? Sind verschiedene kantonale Stossrichtungen eine Lösung? Inwieweit soll der Bund eingreifen?

AMBULANT STATT STATIONÄR: WO IST DAS PROBLEM?

von Thomas Brack
Direktor Spital Limmattal

TARIFE SETZEN FALSCHE ANREIZE

von Barbara Nabold
Tarife und Betriebswirtschaft, Verband Zürcher Krankenhäuser

MORGENS IN DER REHA, NACHMITTAGS AM ARBEITSPLATZ

von Jan Sobhani
Geschäftsführer RehaClinic Zürich AG / Region Glarnerland

Auswirkungen auf die Pflegezentren

von Fridolin Schraner
Direktor Pflegezentrum Rotacher, Dietlikon