Schwerpunkte
Der Kanton Zürich hat 2017 eine Liste mit 16 Behandlungen definiert, die ab 1. Januar 2018 ambulant statt stationär durchgeführt werden müssen. Die Autorinnen und Autoren des Geschäftsberichtes 2017 gehen folgenden Fragen nach: Welche Auswirkung hat die neue Regel? Werden damit die richtigen Anreize gesetzt? Sind verschiedene kantonale Stossrichtungen eine Lösung? Inwieweit soll der Bund eingreifen?