Bericht des Geschäftsleiters

Die Gesundheitsdirektion hat 2017 eine Liste mit 16 Behandlungen definiert, die ab 1. Januar 2018 ambulant statt stationär durchgeführt werden müssen. Damit will der Kanton Zürich Geld sparen. Dass dies auf Kosten der Spitäler geht, zeigen die Zahlen: Im Durchschnitt sind im Kanton Zürich nur 85 % der Kosten von ambulanten Behandlungen gedeckt.

Es ist mir ein Rätsel, warum der Gesetzgeber und die politischen Behörden davon ausgehen, dass die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen nicht kostendeckend vergütet erhalten sollen. Selbstverständlich muss die Qualität stimmen, selbstverständlich soll die Leistung effizient erbracht werden und die Kosten sollen so niedrig wie möglich ausfallen. Aber wo gibt es eine andere Dienstleistung in der Wirtschaft, die für Staat und Bevölkerung halbwegs gratis erbracht werden muss?

Es ist höchste Zeit, dass auch die Politik zur Kenntnis nimmt, dass die Spitäler Unternehmen in einem regulierten Markt sind, die ihr wirtschaftliches Überleben langfristig sicherstellen müssen. Das bedeutet, sich von der überholten Restdefizitdeckung zu verabschieden und diese nicht in veränderter Form der Quersubventionierung durch andere Geschäftssparten weiterzuführen: Es ist beispielsweise falsch, wenn Erträge aus der Zusatzversicherung die Verluste aus der Grundversicherung decken müssen.

Tarife

Auch im Geschäftsjahr 2017 engagierte sich der VZK stark für die kostendeckende Finanzierung der Leistungen in den Spitälern und Kliniken. Mit der Verlängerung der Verträge zum ärztlichen Taxpunktwert mit HSK, tarifsuisse und CSS um ein Jahr bis 31. Dezember 2017 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich neue Verhandlungen für den Taxpunktwert 2018 notwendig gemacht. Diese sind allerdings erwartungsgemäss rasch gescheitert, liegen doch die Vorstellungen der Vertragspartner zum Taxpunktwert zu weit auseinander.

Der VZK hat Ende Dezember 2017 das neue Festsetzungsbegehren mit der Forderung von 1.03 Franken für den Taxpunktwert 2018 an die Gesundheitsdirektion eingereicht. Damit steht der VZK nicht alleine da. Auch die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich hat eine Anhebung des Taxpunktwertes von bisher 89 Rappen auf 1.00 Franken verlangt.

Beim Ambulatoriumsvertrag für Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie konnten 2017 ein Abschluss erzielt werden. Mit HSK wurde für 2017 eine moderate Tariferhöhung vertraglich vereinbart. Mit tarifsuisse konnte im zweiten Anlauf, nach Rückzug eines laufenden Festsetzungsverfahrens, ebenfalls eine vertragliche Lösung für die Taxpunktwerte gefunden werden. Einzig mit der CSS war ein Vertragsabschluss nicht möglich, deshalb läuft nun ein Festsetzungsverfahren beim Kanton Zürich.

Die Verhandlungen für die HQuality® Spitäler zur Arztwahlentschädigung wurden 2017 intensiv weitergeführt. Ziel ist letztlich die Ablösung der bisherigen Einzelleistungsentschädigung für die Halbprivat- und Privatpatienten. Der in die Jahre gekommene Mittelstandstarif als Grundlage soll durch ein aktuelleres und permanent weiterentwickeltes Tarifierungssystem abgelöst werden: Eine Anlehnung an das DRG-Fallpauschalensystem war naheliegend.

Mit der Helsana konnte ein neues Modell entwickelt und vereinbart werden, welches 2018 in Kraft getreten ist. Neu wird eine feste Arzt-Baserate mit dem Kostengewicht des einzelnen Behandlungsfalls multipliziert. Die so entstehende Pauschale bietet grosse Vorteile für Versicherer und Patienten: weniger Kontrollaufwand und bessere Berechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Honorarhöhe. Da sich das DRG-System laufend an die medizinische Entwicklung anpasst, bleibt das System aktuell.

Veranstaltungen

Mit Erfolg hat die gemeinsame Ökologiekommission VZK/H+ in Winterthur eine Ökologietagung über die hygienischen Knacknüsse beim Bau und Betrieb eines Spitals durchgeführt. Die Referate waren informativ und für die anwesenden Fachleute interessant. Dazu hat auch der Austragungsort beim Implantatehersteller Zimmer GmbH für ein innovatives und anregendes Umfeld gesorgt.

Ebenfalls gut besucht war die Tagung Gesundheitsversorgung vom 16. November 2017 mit dem aktuellen Thema «ambulant vor stationär». Gute Noten erhielt dabei die Ausgestaltung des Regulativs im Kanton Zürich, kritisch stimmten die Ausblicke in die Zukunft auf die ambulanten Operationszentren.

Für die Spitäler und Kliniken ist die Ausrichtung klar: Die ambulante Behandlung soll gefördert werden und stationäre Spitalaufenthalte sind wenn möglich zu vermeiden. Aber mit den unterdeckenden Tarifen und stetig sinkenden Anreizen durch die Sparmassnahmen von Bundesrat Alain Berset werden die ambulanten Behandlungen zur Herausforderung. Insbesondere alle Eingriffe, die nicht am «Fliessband» durchgeführt werden können, sondern auf komplexe Vorerkrankungen oder besondere Bedürfnisse (wie eine notwendige Vollnarkose) Rücksicht nehmen müssen, werden wirtschaftlich nicht kostentragend erbracht werden können. Es droht ein Rosinenpicken um die «guten» Risiken.

Qualität

Der VZK, der Kanton Zürich und weitere Partner haben 2017 eine Qualitätsstrategie verabschiedet. Damit setzen sie die künftige Marschroute für die Qualitätsförderung in der stationären Versorgung fest. Die Projekte der Qualitätsstrategie sollen die Leistungserbringer darin unterstützen, vermehrt eigene Qualitätsprozesse umzusetzen. Die Strategie definiert Qualität aus verschiedenen Perspektiven und fusst auf vier Grundsätzen: Qualität als Führungsaufgabe, Transparenz und Qualitätswettbewerb, patientenorientiert behandeln, Systemgrenzen überwinden. Auf der Grundlage dieser Strategie entwickelte der VZK sein bestehendes Qualitätsprogramm weiter.

Das bisherige Messprogramm wird durch die folgenden vier Qualitätsentwicklungsprojekte abgelöst: «ambulante Behandlungen im Spital», «Konzepte im Zusammenhang mit den Leistungsaufträgen», «sichere Patientenidentifikation» und «Medikationssicherheit». Durch die gemeinsame Bearbeitung dieser Themen in spitalübergreifenden Arbeitsgruppen sollen sinnvolle Grundlagen für alle geschaffen werden und dabei bestehende Ressourcen möglichst optimal genutzt werden.

Einen wichigen Meilenstein und Abschluss des bisherigen gemeinsamen Messprogramms 2008 bis 2016 bildet die Broschüre «Qualität und Fallpauschale», die der VZK 2017 veröffentlichte. Sie bietet einen Einblick in Teilaspekte der Qualität vor und nach der Einführung von SwissDRG in den Zürcher Spitälern. Das Ergebnis zeigt deutlich, dass das Qualitätsniveau auch mit den DRGs nach wie vor hoch ist. Dies zeigen Patientenbefragungen sowie auch Zuweiserbefragungen oder weitere Erhebungen beispielsweise zur Sturzgefährdung.

Peer Reviews sind Teil der Qualitätsprojekte, welche zwischen der Gesundheitsdirektion und dem VZK vereinbart wurden. Inzwischen nehmen acht Zürcher Spitäler aktiv an Peer Reviews in der Akutsomatik teil.

Bereits angelaufen ist die Ausweitung der Peer Reviews für die psychiatrische Behandlung. Diese werden gemeinsam mit H+ aufgebaut, um Synergien nutzen zu können.

Daniel Kalberer

lic. rer. publ. HSG
Geschäftsleiter

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