Alle Regulierungen sind Gift – allein die Dosis macht’s

Die Rehabilitationskliniken sind im Unterschied zu den somatischen Spitälern von der Regulierung und Administrierung noch nicht so stark betroffen, was wir schätzen. Und wie sich zeigt, scheint die Versorgung trotzdem gut zu funktionieren. Verschiedene Entscheide stehen uns jedoch bevor, welche mehr Regulierung vorsehen. Deren Kontrolle wird automatisch auch mehr administrative Arbeiten zur Folge haben und zusätzliche Kosten auslösen.

Wie in der Medizin auch, ist es nicht eine Frage des Medikamentes, sondern der Dosierung.

Spitalliste um ein Jahr verschoben

Was die Spitäler schon hinter sich haben, steht uns in der Rehabilitation noch bevor. Die Spitalliste 2023 wird voraussichtlich die grössten Änderungen bei den Leistungserbringern zur Folge haben. Soll der Eigenversorgungsgrad im Kanton bei 30 % bleiben? Sollen es in Zukunft 55 % oder 80 % sein? Drei Möglichkeiten wurden uns präsentiert. Wohl wird die Lösung freundeidgenössisch irgendwo in der Mitte liegen.

Als Rehabilitationskliniken wünschen wir uns hier einen baldigen Regulierungsentscheid. Das Verschieben um ein Jahr hat die Unsicherheit verlängert. Wir wünschen uns baldige Gewissheit wegen der vielen Projekte, welche zur Zeit in der Planung sind und nicht vorangetrieben werden können. Ohne Leistungsauftrag ist jede Investition ein Risiko, welches wir uns nicht leisten können.

Einführung von Leistungsgruppen

Zusammen mit der neuen Spitalliste sollen in der Rehabilitation neu Leistungsgruppen eingeführt werden. Um als Leistungserbringer einen Auftrag für ein Leistungsgebiet zu erhalten, müssen die vorgegebenen strukturellen Anforderungen und minimalen Fallzahlen nachgewiesen werden.

Die Rehabilitationskliniken im Kanton Zürich sind Mitglied von SW!SS REHA und haben sich bereits vor einigen Jahren solche strukturellen Anforderungen selber auferlegt. Wir wünschen uns vom Regulator, dass mit der Einführung der Leistungsgruppen das Reporting knappgehalten werden kann. Periodische Audits wie bei SW!SS REHA wären ein gangbarer Weg.

Bei einigen Leistungsgruppen wird die Abgrenzung zwischen den Gruppen nicht einfach sein. Zur Prüfung der Einhaltung der Leistungsaufträge wird das unweigerlich zu erhöhtem Aufwand bei den Datenlieferungen führen.

Begründung bei Kostengutsprachen

Bekanntlich kann ein Patient eine Rehabilitation gemäss Krankenversicherungsgesetz nur in Anspruch nehmen, wenn eine Kostengutsprache vorliegt. Wie eine Kostengutsprache zustande kommt, wird aber von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich gehandhabt. Mit einigen Versicherungen können die Verträge über einfache administrative Abläufe abgeschlossen werden. Andere Versicherungen scheinen dagegen mit mehrmaligen Ablehnungen von berechtigten Rehabilitationsaufenthalten grundsätzlich Rehabilitationen verhindern zu wollen. Dies in der Hoffnung, dass mit einer mehrmaligen Ablehnung die antragstellende Person irgendeinmal einknickt. Wir würden uns aber wünschen, dass alle Versicherungen primär auf Vertrauen und nicht auf administrative Leerläufe setzen. Wer das Vertrauen missbraucht, kann im Nachhinein geahndet werden. Es sollen aber nicht gleich alle Anbieter unter Generalverdacht gestellt werden.

Erschwernisse für die kleinen Leistungsanbieter

Jedes Jahr werden neue zusätzliche Statistiken erhoben. Dies ist insbesondere für die kleineren Unternehmen mit einer knapp gehaltenen und effizienten Administration eine grosse Belastung. Sie kommen nicht darum herum, in zusätzliches administratives Personal und/oder in die IT zu investieren. Investitionen, welche niemand zusätzlich entschädigt und welche schliesslich dem Kerngeschäft abgehen.

So viel Regulierung wie nötig, so wenig Administration wie möglich

Die Beispiele zeigen es. Regulierung kann den Leistungserbringern Planungs- und damit auch Investitionssicherheit geben. Damit profitieren sie von weniger Risiken und auch günstigerem Kapital. Auf der anderen Seite bedeutet es aber auch eine Einschränkung eines auf die Patientinnen und Patienten fokussierten und effizienten Gesundheitswesens.
Den Patientinnen und Patienten kann die Regulierung mehr Transparenz bei der Navigation im Gesundheitswesen bringen. Momentan ist diese Transparenz aber nicht so gegeben, dass sie von den Betroffenen auch verstanden wird.

Der Preis ist oft, dass die Massnahmen kontrolliert und dazu Berichte und Statistiken notwendig sind, welche den administrativen Aufwand laufend erhöhen.
Frei nach Paracelsus würde ich die Zeilen wie folgt zusammenfassen: «Alle Regulierungen sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis macht’s, dass eine Regulierung kein Gift sei.»

Markus Gautschi

CEO,
Zürcher RehaZentren

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