Bericht des Geschäftsleiters

Neue Mitglieder im Team

In der Geschäftsstelle gab es zwei Personalwechsel. Monika Rüeger hat den VZK auf eigenen Wunsch verlassen und ihre Tätigkeiten im Bereich Kommunikation an Ronald Alder übergeben, der neu als Leiter Public Affairs zum VZK dazugekommen ist. Ich bedanke mich bei Monika Rüeger herzlich für ihren Einsatz und den professionellen Aufbau der Kommunikationsabteilung. Und Ronald Alder wünsche ich viel Freude und Erfolg beim VZK.

Auch im Bereich des Qualitätsmanagements hat es Veränderungen gegeben. Adolf Steinbach hat sich nach langjähriger Tätigkeit für die vorzeitige Pensionierung entschieden. Auch ihm danke ich ganz herzlich für seinen Einsatz und die Weiterentwicklung der Qualitätssicherungsprojekte. In der Person von André Baumgart ist es uns gelungen, einen kompetenten und erfahrenen Nachfolger zu finden. Auch ihm wünsche ich viel Freude und Erfolg.

Tarife

Leider konnten sich die Verhandlungspartner weder für 2018 noch für 2019 auf einen Taxpunktwert für ärztliche Leistungen einigen. Bei der Analyse der Kostenträgerrechnung der Spitäler zeigt sich, dass alle Leistungserbringer mit dem geltenden Taxpunktwert von 0.89 Franken Verluste schreiben. Im Dezember 2018 wurde darum vom VZK beantragt, dass die Zürcher Regierung den Taxpunktwert auf 1.01 Franken festsetzt.

Gemäss der Evaluation des Vereins Spitalbenchmark weist der Kanton Zürich im schweizerischen Vergleich tiefe Kosten aus, denn das 40. Perzentil liegt schweizweit bei 1.06 Franken. Einmal mehr zeigt sich, dass die Tarife im OKP-Bereich zu tief sind, wohingegen der UV/MV/IV-Taxpunktwert mit 1.00 Franken die richtige Höhe aufweist.

Der durchschnittliche ambulante Kostendeckungsgrad von 83 Prozent bedeutet, dass die Verlagerung von «stationär zu ambulant» nicht forciert wird. Dies widerspricht der gesellschaftlich positiven Absicht, den Wandel voranzutreiben – im Interesse der Patientinnen und Patienten und zugunsten tieferer Kosten. Aber dies ist nur möglich, wenn die Zürcher Regierung den Taxpunktwert auf einem Niveau festlegt, das es den Spitälern erlaubt, die ambulante Versorgung auszubauen und kostendeckend zu arbeiten.

Dasselbe Bild zeigt sich im stationären Bereich. Obwohl die Spitäler grosses Entgegenkommen zeigten, gab es mit den Krankenversicherern keine Einigung. Nach einer dreijährigen Verhandlungspause waren die Versicherer nicht bereit, eine spürbare Erhöhung zuzulassen. Das System des KVG bevorteilt in dieser Situation die Versicherer. Sie vertrauen darauf, dass die Kantonsregierung den bisherigen, vertraglich vereinbarten Tarif um ein weiteres Jahr verlängert.
Wie bei den ambulanten Behandlungen kann auch im allgemeinversicherten stationären Bereich mit 96 Prozent nicht kostendeckend gearbeitet werden. Dieser Zustand gefährdet längerfristig die Versorgungssicherheit und stellt für die Qualitätssicherung ein Risiko dar. Auch hier ist es an der Zürcher Regierung, die Fallpauschale so anzusetzen, dass die Kosten durch die Erträge gedeckt sind.

Tarife decken die kosten nicht

Dagegen decken die Taxpunktwerte für ambulante Leistungen die Kosten bei Weitem nicht. Bei einem Verlust von rund 20 % besteht kein Anreiz zu mehr ambulanten Behandlungen als den 15 staatlich verordneten. Eigentlich schade. Denn dieser tarifliche Systemfehler, der falsche Anreize setzt, könnte abgestellt werden. Versuche dazu sind im Gang. Der VZK wird sich mit der Gesundheitsdirektion, den Versicherern und weiteren Stakeholdern 2018 an einen Tisch setzen.

Um eine bedarfsgerechte und effiziente Spitalversorgung zu gewährleisten, erteilt die Gesundheitsdirektion Leistungsaufträge an Spitäler und Kliniken und legt gleichzeitig Mindestfallzahlen fest. Der VZK vertritt die Meinung, dass es nachvollziehbar und vernünftig ist, «Kleinstmindestfallzahlen» einzuführen. Er ist aber ebenso klar der Ansicht, dass die Grundversorgung so patientennah wie möglich zu erfolgen hat und deshalb regional zu verteilen ist.

Grundversorgung soll regional und patientennah erfolgen

Hoch spezialisierte Medizin ist auf wenige Standorte zu konzentrieren. Dabei ist zentralen Lösungen der Vorzug zu geben, sofern nicht dezentrale Lösungen auf einem gleichwertigen Qualitäts- und Kostenniveau angeboten werden können. In die gleiche Kerbe schlägt die Interessengemeinschaft Regionalspitäler, die auf breiter Front gegen die restriktive Festlegung von Mindestfallzahlen durch die Gesundheitsdirektion Beschwerde eingereicht hat.

Systemfehler anpacken statt neue Regeln schaffen

Am 21. Mai 2017 stimmte das Züricher Stimmvolk über eine Rechtsformänderung für das Kantonsspital Winterthur und die Integrierte Psychiatrie Winterthur–Zürcher Unterland ab. Trotz des intensiv geführten Abstimmungskampfes ist es nicht gelungen, dem Stimmvolk die Notwendigkeit einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu vermitteln. Der VZK hat die Bemühungen des Kantons- und Regierungsrates unterstützt, die verschiedenen Rollen des Kantons über eine Verselbstständigung nach und nach zu trennen. Das Volksverdikt ist eine vertane Chance, das unternehmerische Handeln für die genannten kantonalen Leistungserbringer im wettbewerblichen Umfeld zu stärken und für alle gleich lange Spiesse zu schaffen.

Der Zürcher Kantonsrat hat im Frühjahr 2017 eine neue, schweizweit einmalige Sonderabgabe abgelehnt. Auch der VZK hat im Vorfeld von dieser kantonalen Sparmassnahme Abstand genommen. Die Abgabe widerspricht den Zielen der neuen Spitalfinanzierung und dem KVG. Darüber hinaus benachteiligt diese «Steuer» Zusatzversicherte sowie private Leistungserbringer und steht rechtlich auf wackligen Beinen. Immer wieder machte und macht der VZK auch hier darauf aufmerksam, dass über zusatzversicherte Patientinnen und Patienten fälschlicherweise die Unterdeckung des Kostenbeitrags der Spitäler durch die Behandlung von Grundversicherten kompensiert resp. quersubventioniert wird. Würde dieser bereits oben erwähnte tarifliche Systemfehler behoben, wären solche Korrekturen wie die vorgeschlagene Sonderabgabe auf Zusatzversicherte oder zwei dazu nachträglich eingereichte parlamentarische Initiativen nicht notwendig.

wie sieht die optimale spitalversorgung im kanton zürich aus?

Sanierungsmassnahmen der Kantone und die Kostendämpfungseuphorie führen dazu, dass die Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit ihrer umfassenden «Systemleistung» noch stärker unter Druck geraten. Kostensenkungsprogramme, Gesundheit2020, eHealth und EPD sowie die kantonale Spitalplanung 2022 stehen vor der Tür. Dazu und zum tarifarischen «Systemfehler» wird sich der VZK 2018 gemäss seiner Leitidee «einer bedarfs- und bedürfnisgerechten wirtschaftlichen und qualitativ hochstehenden Leistungserbringung» noch äussern. Dabei ist es dem Verband ein Anliegen, die bestehenden Problemfelder, die zahlreichen, gut gemeinten staatlichen Eingriffe und politischen Vorstösse nicht nur abzuschmettern und zu kritisieren, sondern vor allem auch aktiv zu bearbeiten und nach kreativen Lösungen zu suchen.

So wird der VZK 2018 in einem Positionspapier gezielt die übergeordnete und nicht tarifarische Systemdiskussion anschieben. Wir stellen die Frage: Wie sieht das Modell einer optimalen Spitalversorgung im Kanton Zürich unserer Meinung nach aus? Die gesundheitspolitische und finanzpolitische Steuerung durch die Behörden auf Kantons- und Bundesebene nimmt Überhand. Immer mehr, immer detailliertere, immer aufwendigere Massnahmen und Steuerungsmechanismen werden eingesetzt, um aktuelle gesundheitspolitische Probleme punktuell zu lösen. Dabei geht der Blick fürs Ganze mehr und mehr verloren. Auf der Basis der demografischen Entwicklung, von stark zunehmenden chronischen Erkrankungen und des rasanten medizinischen Fortschrittes ist der politische Ruf nach Kostendämpfung nur zu verständlich. Ob er auch realistisch und ohne Verzicht aller zu bewältigen ist, bleibe dahingestellt.

Pflegezentren

Die Pflegezentren sind wichtige Glieder in der Behandlungskette. Oft kommen ältere Menschen nach einem Spitalaufenthalt in die stationäre Übergangspflege und dann in die Langzeitversorgung in einem Pflegeheim. Die Übertritte wollen gut koordiniert sein, damit sie reibungslos im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgen. Auch bei den Pflegezentren wird die Finanzierung der vielfältigen Leistungen immer stärker zu einem wichtigen Thema. Die Übergangspflege, die gerontopsychologische Versorgung und die Betreuung von Demenzpatientinnen und -patienten gewinnen an Gewicht, sind aber nicht kostendeckend zu erbringen.

Auch 2019 hat sich das Netzwerk Zürcher Pflegezentren (VZK) mehrmals getroffen. Es zeigt sich, dass dieser Verbund ein wertvolles Gefäss ist, um gemeinsame Lösungen für die vielen Herausforderungen zu finden.

Qualität

Die Qualitätskommission des VZK hat sich intensiv mit der Weiterentwicklung der Qualitätsthemen befasst. Im Zentrum stand das Thema «handeln statt nur messen». Das Neue daran ist der Bottom-up-Ansatz aus der Situation der betrieblichen Notwendigkeiten bzw. der sowieso anstehenden Thematik in den Betrieben ohne fremde Vorgaben. Es bedeutet nicht, dass Messungen keine Rolle mehr spielen. Sie werden dann passend zur Situation eingesetzt, wenn es sinnvoll erscheint. Die Fachveranstaltung vom 9. Juli drehte sich um die Frage, wie man Qualität im Spitalalltag nachhaltig sichern kann. Dabei wurden die sichere Patientenidentifikation, die Medikationssicherheit, die Verschiebung von stationär zu ambulant und das Kennzahlenset intensiv und mit Beispielen aus der Praxis diskutiert.

Ökologie

Der korrekte Umgang mit medizinischen Abfällen ist von grosser Bedeutung, sowohl im Hinblick auf den Umweltschutz als auch auf den Arbeitnehmerschutz. Der VZK hat darum bereits 1992 ein Praxishandbuch für den korrekten Umgang und die Entsorgung von medizinischen Abfällen in den Institutionen des Gesundheitswesens publiziert. 2018 entstand eine komplett überarbeitete und neu gestaltete Fassung.

Die Ökologiekommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Spitälern, Wissenschaft und Behörden, traf sich 2019 viermal, um die anstehenden Themen zu besprechen und die Fachtagung «Safety first: Wie mit medizinischen Abfällen sicher umgehen?» vorzubereiten. Folgende Aspekte wurden im Speziellen beleuchtet: Was muss beim Umgang mit und beim Transport von medizinischen Abfällen beachtet werden, welche Gefahren lauern bei Chemikalien und Zytostatika, welche Infektionsrisiken bestehen und welche Präventionsmassnahmen sind erforderlich?

VZK-Tagung Gesundheitsversorgung

Am 14. November fand die traditionelle Tagung für Fach- und Führungskräfte aus dem Gesundheitswesen sowie für Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Behörden statt. Die sehr gut besuchte Veranstaltung widmete sich dem Thema «Spitallandschaft 2030: zentralisiert oder dezentralisiert? Mega-Spital oder Regionalspital?» Die verschiedenen, sehr kompetenten Referate und intensiven Diskussionen zeigten auf, dass es keine Standardlösung gibt. Aus der Perspektive der Qualität, der Versorgungssicherheit und der Kosten macht eine Zentralisierung der spezialisierten, seltenen Medizin und eine Dezentralisierung der häufigen Medizin Sinn.

Daniel Kalberer

lic. rer. publ. HSG
Geschäftsleiter

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