Bericht des Präsidenten
Corona-Pandemie
Der Start ins Jahr war für die Spitäler ausserordentlich herausfordernd. Sie waren mit knapp 500 Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt, 100 davon auf den Intensivpflegestationen. Somit waren 50 Prozent der Intensivpflegebetten mit Covid-19-Betroffenen ausgelastet. Ein weiteres Mal war das Spitalpersonal besonders gefordert. Und bei vielen Non-Covid-19-Erkrankten mussten anstehende Behandlungen verschoben werden.
Bis im März nahm die Covid-19-Belastung kontinuierlich auf 100 Covid-19-Erkrankte ab. Die Intensivstationen waren jedoch konstant gefordert, weil die verschobenen Eingriffe nun nachgeholt werden mussten. Ein Zustand übrigens, der sich das ganze Jahr zeigte. Die weiteren Covid-19-Wellen im Mai, im September und gegen Ende Jahr haben immer wieder dazu geführt, dass Behandlungen verschoben und nach Abflachen der Covid-19-Wellen dann nachgeholt werden mussten.
Einmal mehr konnte sich die Zürcher Bevölkerung auf eine hervorragende Spitalversorgung verlassen. Die dezentrale, wohnortnahe Spitallandschaft hat sich als ausschlaggebend bei der Bewältigung der Krise erwiesen. Insbesondere haben sich dadurch die Patientenströme auf verschiedene Standorte verteilt. So konnte das ganze System entlastet werden.
Während die Spitäler 2020 noch ungenügende finanzielle Vergütungen für die nicht gedeckten Zusatzaufwendungen erhielten, hat sich dies 2021 geändert. Die Covid-19-Patientinnen und ‑Patienten sind eine grosse Belastung, weil sie überdurchschnittlich lange auf der Intensivstation behandelt werden müssen und eine medizinisch anspruchsvolle Behandlung benötigen. Und zusätzlich mussten Vorhalteleistungen (Personal, Material und Infrastruktur) erbracht werden.
Die Zürcher Regierung hat auf Antrag der Gesundheitsdirektion mit vier Regierungsratsbeschlüssen entschieden, dass die Zusatzaufwendungen mit Pauschalen pro Bett vergütet werden. Zudem wurde die Tarifunterdeckung der Covid-19-Patientinnen und -Patienten, insbesondere auf den Intensivstationen, ausgeglichen. Konkret hiess das, dass 2113 Franken pro Behandlungstag
auf der Intensivstation in einem Covid-A-Spital und 781 Franken auf der Intensivstation in einem Covid-B-Spital bezahlt wurden. Dies zeigt exemplarisch, wie gross die Tarifunterdeckung in der Grundversicherung ist. Die ungedeckten Kosten, ausgelöst durch zu tiefe Tarife, sind für die Spitäler allgemein eine grosse Herausforderung. Sie üben einen übermässigen Druck aus, insbesondere auf das Personal und auf die Ausbildung der Fachkräfte.
Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG)
Vor den Sommerferien wurde das revidierte SPFG im Zürcher Kantonsrat beraten. Leider wurden die vielen neuen Regulierungsparagrafen der Vorlage 2019 mit Minderheitsanträgen wieder eingebracht, erhielten jedoch keine Mehrheiten. Die Anträge hätten die Versorgungsqualität gefährdet, zu einer Zweiklassenmedizin geführt, die Wahlfreiheit der Zürcher Bevölkerung beeinträchtigt und den finanziellen Druck auf das Personal erhöht.
Das neue Gesetz, das unter der Leitung von Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli erarbeitet wurde, fand grossmehrheitlich Zustimmung im Parlament. Somit hat der Kanton Zürich ein revidiertes Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz, das die Basis für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende, gut zugängliche, wirtschaftlich tragbare und langfristige Spitalversorgung bildet.
Neuer Geschäftsleiter
Daniel Kalberer hat die Geschicke des VZK als Geschäftsleiter seit dem 1. August 2015 geprägt. Am 30. April 2021 ist er in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Auch im Namen des gesamten Verbandes bedanke ich mich bei ihm für seinen grossen Einsatz. Seine ruhige und besonnene Art hat den Verband erfolgreich durch einige Sturmböen geführt.
Ronald Alder führte die Geschäftsstelle anschliessend interimistisch bis 31. Juli 2021. Ich danke Ronald Alder für seinen zusätzlichen Einsatz, er hat die Geschäfte des Verbandes weiter vorangetrieben.
Am 1. August 2021 übernahm Roland Wespi die Leitung der Geschäftsstelle des VZK. Zuvor war er seit dem 1. Juni 2015 Vorsteher des Amtes für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz. Vom 1. Januar 2014 bis 31. Mai 2015 war er schon einmal Geschäftsleiter des VZK, sodass ihm der Verband, seine Mitglieder und die Chancen und Herausforderungen des Zürcher Gesundheitswesens nicht ganz neu sind.
Ausblick
Am 1. Januar 2023 sollen die revidierten Spitallisten des Kantons Zürich in Kraft treten. Dazu wurde von der Gesundheitsdirektion ein Versorgungsbericht erstellt, der den stationären Bedarf bis 2032 aufzeigt. Der VZK hat sich dazu in seiner Vernehmlassungsantwort detailliert geäussert.
Die Prognose geht davon aus, dass der Bedarf erheblich zunimmt. Die demografische Entwicklung führt zu einem Mehr an Spitalaustritten von 14,7 Prozent. Insbesondere der Bedarf bei der älteren Bevölkerung (Austritte bei 80+ Jahren) nimmt um 38,6 Prozent zu. Zusammen mit dem Bevölkerungswachstum bedeutet dies einen Mehrbedarf von 20,7 Prozent in der Grundversorgung.
Mit Sorge beobachten wir die zunehmenden Auflagen, insbesondere auch im Bereich der Qualitätssicherung. Der Kanton Zürich hat bereits heute die höchsten Anforderungen im schweizweiten Vergleich. Im Versorgungsbericht werden zu viele neue Konzepte und Nachweise gefordert, die nicht praxisorientiert sind und zu hohem bürokratischem Aufwand führen. Dadurch fehlt den Fachpersonen Zeit für die Patientinnen und Patienten. Zudem wirkt dies kostentreibend. Das Motto ist also «weniger ist mehr».
Der VZK wird sich weiterhin entschlossen für bessere Rahmenbedingungen mit weniger Regulierungen und Auflagen einsetzen. So kann die bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zu vertretbaren Kosten sichergestellt werden.
Dr. Christian Schär
Präsident