«Nein» zur Abgabe auf Zusatzversicherte
Thema: Sonderabgabe auf Zusatzversicherte, Spitalfinanzierung, News der StartseiteAm Montag, 10. April 2017 berät der Kantonsrat über die vom Regierungsrat geplante Beteiligung an Erträgen aus Zusatzleistungen. Eine derartige Abgabe zugunsten der allgemeinen Staatskasse lehnt der Verband Zürcher Krankenhäuser ab.
Mit 130 Mio. tragen die Zürcher Spitäler und Kliniken den grössten Beitrag an das Sparprogramm des Kantons Zürich. Mehr liegt nicht drin: Denn Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung sind heute nicht mehr kostendeckend und müssen durch Zusatzversicherte quersubventioniert werden. Dass der Regierungsrat diesen Systemfehler nicht korrigiert und stattdessen eine Sondersteuer auf die Erträge aus Zusatzleistungen einführen möchte, ist für den Verband Zürcher Krankenhäuser nicht akzeptierbar. Langfristig müssen die Tarife in allen Märkten – Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – kostendeckend sein. Zudem ist es systemwidrig, wenn der Staat in den freien Markt der Zusatzversicherungen eingreift.
Hintergründe zur Spitalfinanzierung
Die neue Spitalfinanzierung hat den Patientinnen und Patienten die freie Spitalwahl gebracht. Der damit verbundene Wettbewerb um kostengünstige und qualitativ hochstehende, zeitgemässe Behandlungsmethoden führt zu attraktiven Angeboten für die Bevölkerung, egal ob jemand grund- oder zusatzversichert ist. Der Systemwechsel hat das Kostenbewusstsein verbessert und sorgt für mehr Transparenz. Die Spitäler benötigen Gewinne, da sie Investitionen selber tragen müssen. Für die Patientinnen und Patienten wollen und müssen sie die medizinische Qualität und eine optimale Infrastruktur aufrechterhalten.