Menschen mit Behinderung
Der Eintritt, der Aufenthalt und die Nachsorge von Menschen mit Behinderung in Gesundheitsinstitutionen, wie z. B. in Spitälern und psychiatrischen Kliniken, stellen spezielle Ansprüche an alle Beteiligten.
In Gesundheitseinrichtungen, namentlich in Akutspitälern und psychiatrischen Kliniken, ist auch bei Menschen mit Behinderung darauf zu achten, dass deren Würde, Autonomie und Selbstbestimmung bei der Behandlung, Pflege und Betreuung gewahrt sind. Die behinderungsbedingten speziellen Bedürfnisse, Kenntnisse und Erfahrungen der Person mit Behinderung und deren Bezugspersonen sind ernst zu nehmen und bei den internen Arbeitsabläufen und Strukturen in den Gesundheitseinrichtungen möglichst weitgehend zu berücksichtigen. Die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure ist besonders wichtig und deshalb aktiv zu suchen.
INSOS Zürich, der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK und die Vereinigung Cerebral Zürich haben darum gemeinsam Hilfsmittel für die Praxis wie eine Broschüre und ein persönliches Datenblatt erarbeitet. Diese Unterlagen dienen dazu, die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure sicherzustellen und das Verständnis bei den Gesundheitsfachpersonen zu schärfen.
Die Broschüre beschreibt die verschiedenen Aufgaben und Zuständigkeiten der involvierten Personen in den unterschiedlichen Phasen von der Vorbereitung über den Aufenthalt bis zur Nachsorge.
Das Datenblatt «Persönliche Gesundheitsangaben» enthält alle notwendigen Angaben, um die optimale Behandlung und Betreuung der betroffenen Person zu gewährleisten.