Pflegezentren

Im Kanton Zürich gibt es rund 350 Betriebe in der Langzeitversorgung. Die Patienten können ihr Pflegezentrum oder ihr Alters(pflege)heim frei wählen. 

Im Netzwerk Zürcher Pflegzentren VZK (NZP) sind neun Betriebsgruppen mit rund 2500 Pflegebetten vertreten. Die meisten ihrer Bewohner sind mittel oder schwer pflegebedürftig. Im Schnitt beträgt die Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr. Das NZP ist der grösste Anbieter von Langzeit- und Übergangspflegebetten im Kanton Zürich. 

PFLEGEZENTREN: PFLEGE IM FOKUS

Pflegezentren übernehmen von den Akutkliniken und Psychiatrien mittel- und hoch pflegebedürftige Patienten, welche eine spezialisierte Infrastruktur wie für Demenz, Palliative Care, Gerontopsychiatrie benötigen. Sie sind in der Lage, Pflegenotfälle sofort oder innerhalb weniger Stunden aufzunehmen – rund um die Uhr. Damit es nicht zu Pflegenotfällen kommt, bieten Pflegezentren auch Ferienaufenthalte für pflegebedürftige Menschen an, zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Der durchschnittliche Pflegegrad der Bewohnenden liegt bei der Stufe fünf bis sieben von zwölf.

Finanzierung auf einen Blick

Die Bewohnenden tragen in erster Linie die Kosten für Pension und Betreuung.

An die Pflegekosten bezahlen Krankenkasse und Bewohnende einen fixen Anteil. Den Rest der Kosten trägt die öffentliche Hand.

Die folgenden Beträge gelten ab 1. Januar 2020:

  Pflege Betreuung / Hotellerie
Bewohner/in ja - fixer Beitrag
(CHF 6.00 oder CHF 23.00/Tag)
ja
versicherung

ja - fixer Beitrag
(12 Pflegestufen, zwischen CHF 9.60 und 115.20)

nein
Gemeinden

ja - variabler Beitrag
als Betreiber:  Restkosten

nein

 

Forderungen netzwerk zürcher pflegezentren VZK (NZP)

Politik und Behörden setzen die Rahmenbedingungen und steuern damit, was im System passiert.

Das Netzwerk Zürcher Pflegezentren VZK (NZP) fordert:

  • Erteilung von Leistungsaufträgen seitens der Gesundheitsdirektion für Geriatrische Rehabilitation (als Ersatz für die Akut- und Übergangspflege)
  • Aufwandgerechte Finanzierung für die speziellen Leistungsaufträge
  • Konsultativer Einbezug der Gemeinden bei der Erteilung von Betriebsbewilligungen

Weitere Forderungen:

  • Überregionale Bedarfsplanung für spezialisierte Pflegeheimplätze
  • Die Restkostenfinanzierung muss neu geregelt werden
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