RECHTSFORM DER SPITÄLER
Mit der 2012 eingeführten neuen Spitalfinanzierung haben sich Bund und Kantone für ein wettbewerbliches Spitalwesen entschieden. Kosten- und Qualitätswettbewerb zwischen den einzelnen Organisationen sollen den optimalen Einsatz von Ressourcen zur bestmöglichen Qualität sicherstellen. Ein solches System kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn alle Leistungserbringer gleich lange Spiesse haben.
Der Kanton ist in einem Interessenkonflikt gefangen: Er ist Spitalplaner, Leistungseinkäufer, Tarifgenehmiger und immer noch Spitalbetreiber.
79 % DER SPITÄLER SIND PRIVATRECHTLICH ORGANISIERT
RUND VIER von fünf Zürcher Spitälern sind privatrechtlich organisiert. Davon werden wiederum 60% als Aktiengesellschaften geführt. Der Kanton fungiert nur bei zwei Spitälern als Rechtsträger, bei dem Kantonsspital Winterthur und dem UniversitätsSpital Zürich.
Öffentlich Rechtliche Rechtsformen |
7 |
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Kanton |
2 |
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Anteil öffentlich-rechtlich organisiert 21% |
Privatrechtliche Rechtsformen |
27 |
|
Aktiengesellschaft (AG) |
17 |
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Anteil privatrechtlich organisiert 79% |
nachrichten
28.09.2017 | News
Etwas mehr Autonomie für das KSW
Das KSW soll eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt bleiben und seine Liegenschaften im Baurecht erhalten.
22.05.2017 | News
Volk lehnt Änderung der Rechtsform ab
Die Stimmbevölkerung hat es abgelehnt, das Kantonsspitals Winterthur (KSW) in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Der VZK bedauert diesen Entscheid.
29.03.2017 | Medienmitteilung
Keine Sonderfälle zementieren
Am 21. Mai 2017 stimmt das Zürcher Stimmvolk ab über eine Rechtsformänderung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw).