Ob es im Kanton Zürich zu viele Spitalbetten gibt, darf bezweifelt werden. Die Zürcher Spitäler passen die Anzahl der betriebenen Betten an den Bedarf und die Nachfrage an und garantieren so die Versorgung und eine wirtschaftliche Auslastung.
Der Eintritt, der Aufenthalt und die Nachsorge von Menschen mit Behinderung in Gesundheitsinstitutionen, wie z. B. in Spitälern und psychiatrischen Kliniken, stellen spezielle Ansprüche an alle Beteiligten.