Ausgleichspool

Das Gesundheitswesen benötigt dringend Fachkräfte. Mit dem seit 2012 geltenden Spitalfinanzierungs- und -planungsgesetz (SPFG) sind die Listenspitäler verpflichtet, die Aus- und Weiterbildung einer im Verhältnis zum gesamtkantonalen Bedarf angemessenen Zahl von Angehörigen der Gesundheitsberufe sicherzustellen.

Die Mitglieder des VZK engagieren sich stark in der Aus- und Weiterbildung von künftigen Fachkräften. Es ist  wichtig zu sehen, dass die Ausbildung grosse Herausforderung an die Betriebe und deren Mitarbeitende stellt. Nicht alle Bereiche sind gleich geeignet, nicht alle Institutionen verfügen über dieselben Ressourcen. Aus diesem Grund führt der VZK einen Ausgleichspool: Wer mehr Ausbildungswochen erbringt als vorgeschrieben, kann diese denjenigen Mitgliedern anbieten, welche die erforderlichen Ausbildungsleistungen nicht vollumfänglich selber erbringen können.

VZK-Mitglieder übertreffen ausbildungsziele

Die Mitglieder des VZK haben die von der Gesundheitsdirektion vorgeschriebenen Ziele mehr als erreicht: Im Jahr 2018 wurden im Ausgleichspool des VZK 7'001 Ausbildungswochen mehr angeboten als nachgefragt.