Spitalplanung

Um eine bedarfsgerechte und effiziente Spitalversorgung zu gewährleisten, erteilt die Gesundheitsdirektion Leistungsaufträge an Spitäler und Kliniken. Dazu beurteilt sie die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Wirksamkeit von Behandlungsangeboten. Zudem schätzt sie aufgrund der demografischen und medizintechnischen Entwicklung den künftigen Bedarf an Dienstleistungen im Zürcher Gesundheitswesen und fördert die hochspezialisierte Medizin an universitären Spitälern und spezialisierten Zentren. Die Planung ist auf 10 Jahre ausgerichtet.

  • Leistungsauftrag
    In den Spitallisten sind Spitäler und Kliniken aufgeführt, die vom Kanton Zürich einen Leistungsauftrag haben. Sie sind berechtigt zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen und erhalten vom Kanton Zürich für die stationäre Behandlung der Zürcher Patienten einen Kantonsbeitrag.
  • Mindestfallzahlen
    In Leistungsaufträgen hält die Gesundheitsdirektion die Anforderungen an die Spitäler und Kliniken fest. Ein wichtiges Kriterium sind die Mindestfallzahlen, denn grundsätzlich gilt: Mit steigender Fallzahl steigt die Qualität der Behandlung und sinkt das Risiko, dass bei einem Eingriff Fehler passieren. Gleichzeitig ist es aus Sicht des VZK wichtig, dass dabei der Blick aufs Ganze nicht verloren geht. Die Grundversorgung soll weiterhin wohnortsnah stattfinden. Der Ausschluss von einzelnen Spitalleistungsgruppen kann schnell dazu führen, dass ein Regionalspital ganze Fachgebiete oder angrenzende Disziplinen verliert.
    Im September 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Zürcher Regierungsrat bei einzelnen ausgewählten medizinischen Eingriffen in Zürcher Listenspitälern Mindestfallzahlen pro Operateur festlegen darf.
  • Ausbildungsplätze
    Die Spitäler sind verpflichtet, entsprechend ihren Möglichkeiten Ausbildungsplätze zu bieten. Damit soll sichergestellt werden, dass im Kanton Zürich künftig genügend Fachkräfte vorhanden sind. 
  • Patientenzahl wird wachsen
    Die Gesundheitsdirektion rechnet damit, dass im Jahr 2025 in Zürcher Spitälern fast ein Fünftel mehr Patienten stationär behandelt werden als heute. Durch die Verschiebung von stationären zu ambulanten Behandlungen wird es jedoch in Zukunft weniger Betten brauchen.

Spitalplanung 2023

Die Spitalplanung ist mit umfangreichen Arbeiten und Änderungen verbunden. Sie erfolgt in drei Etappen. In einem ersten Schritt hatte die Gesundheitsdirektion einen Versorgungsbericht erstellt, in die Vernehmlassung gegeben und im Juni 2021 finalisiert. Anschliessend konnten sich die Leistungserbringer für die Spitallisten bewerben. Im März 2022 wurde der Strukturbericht mit den provisorischen Zürcher Spitallisten 2023 in die Vernehmlassung gegeben. Im August 2022 wird der Regierungsrat den definitiven Strukturbericht und die definitiven Spitallisten verabschieden. Das Ziel ist, die neuen Spitallisten Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie per 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

 

«Es kann und darf nicht darum gehen, möglichst viele Vorschriften zu produzieren. Das verteuert das System unnötig. Sinnvoller ist es, mit sowenig Vorschriften wie möglich eine optimale Wirkung für den Patienten zu erzielen.»

Roland Wespi, Geschäftsleiter VZK

Forderungen des VZK

  • Die Grundversorgung erfolgt so patientennah wie möglich und ist deshalb regional zu verteilen.
  • Hoch spezialisierte Medizin ist auf wenige Standorte zu konzentrieren, wobei zentralen Lösungen der Vorzug zu geben ist, sofern nicht dezentrale Lösungen auf einem gleichwertigen Qualitäts- und Kostenniveau angeboten werden können. 
  • Die Listenspitäler untereinander sind mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet, unabhängig von ihrer Trägerschaft oder Rechtsform. 

 

nachrichten

16.09.2022 | Medienmitteilung

Zürcher Regierung trifft wegweisenden Tarifentscheid

Der Zürcher Regierungsrat hat auf Antrag der Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli einen wegweisenden Tarifentscheid gefällt.

20.05.2022 | Medienmitteilung

Zürcher Spitäler: Garant der medizinischen Versorgung und wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor

Die Zürcher Spitäler verhelfen der Bevölkerung zu Gesundheit und Lebensqualität mit einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung. Der Wert und die Qualität dieser Leistung hat sich gerade zuletzt während der Corona-Pandemie deutlich gezeigt. Mit der medizinischen Versorgungsleistung sind viele Arbeitsplätze und eine beachtliche ökonomische Leistung verbunden. Die Zürcher Spitäler und Kliniken generieren eine Bruttowertschöpfung von rund 5.1 Milliarden CHF. Zahlreiche Unternehmen der Region Zürich und der restlichen Schweiz profitieren durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen. Auch dank der Konsumausgaben des Personals ist das Spitalwesen mit der restlichen Wirtschaft verflochten. Mit jedem Wertschöpfungsfranken sind so 43 Rappen Wertschöpfung in anderen Unternehmen verbunden. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Spitäler im Kanton Zürich ist somit beträchtlich, von der auch andere regionale Unternehmen ausserhalb des Gesundheitssektors profitieren. Die Zahlen belegen, dass die Spitäler über ihre primäre Versorgungsfunktion hinaus einen bedeutenden regionalen Wirtschaftsfaktor darstellen.

15.04.2021 | Medienmitteilung

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit bestätigt Gesetzesvorlage des Regierungsrates

Die zuständige Kantonsratskommission bestätigt das neue Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) der Gesundheitsdirektion. Damit legt sie einen wichtigen Meilenstein zur rechtlichen Grundlage für die Spi-talplanung 2023. Der VZK vertraut darauf, dass die eingereichten Minderheitsänderungsanträge im Kantonsrat keine Mehrheit finden werden. Die Anträge würden die Versorgungsqualität gefährden, zu einer Zweiklassenmedizin führen, die Wahlfreiheit der Zürcher Bevölkerung beeinträchtigen und den finanziellen Druck auf das Personal erhöhen. Mit der Zustimmung zur vorgeschlagenen Gesetzesvorlage des Zürcher Regierungsrates kann die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine qualitativ hochstehende und kostengünstige Spitalversorgung vertrauen.

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