Keine Sonderfälle zementieren
Thema: Rechtsform der Institutionen, News der StartseiteAm 21. Mai 2017 stimmt das Zürcher Stimmvolk ab über eine Rechtsformänderung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw). Die Umwandlung in Aktiengesellschaften ist sinnvoll. Einerseits, um die Mehrfachrolle des Kantons als Spitalfinanzierer, -planer und -betreiber aufzuheben. Andererseits, um faire Bedingungen für alle Leistungserbringer zu schaffen.
Mit der neuen Spitalfinanzierung haben sich Bund und Kantone für ein wettbewerbliches Spitalwesen entschieden. Kosten- und Qualitätswettbewerb zwischen den einzelnen Organisationen sollen den optimalen Einsatz von Ressourcen zur bestmöglichen Qualität sicherstellen. Ein solches System kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn alle Leistungserbringer die gleichen Bedingungen haben. Das heisst: Auch kommunale und kantonale Spitäler müssen Entscheide strikt nach unternehmerischen Kriterien treffen können und sollen vom Kanton im Wettbewerb weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
Das hat im Falle des KSW dazu geführt, dass dringend notwendige Umbauarbeiten über mehrere Jahre aufgeschoben wurden. Den Takt für infrastrukturelle Massnahmen vorgeben sollten jedoch die Patientenbedürfnisse, die medizintechnische Entwicklung, das Prozessmanagement sowie der Zustand der Infrastruktur.
Rollenkonflikt vermeiden
Kantone haben in erster Linie den Auftrag, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, nicht aber Spitäler zu betreiben. Indem sich der Kanton als Betreiber von KSW und ipw zurückzieht, schafft er faire Spielregeln für alle Leistungsanbieter. Heute ist er in einem mehrfachen Interessenskonflikt gefangen. Er ist Eigentümer und Betreiber, Spitalplaner und Leistungsbesteller, Tarifgenehmiger, Regulator und Finanzierer.
79% der Spitäler sind privatrechtlich organisiert
Wie ein Blick auf die Zürcher Gesundheitslandschaft zeigt, sind heute 27 Spitäler privatrechtlich organisiert (79%). Das KSW ist heute das einzige nicht universitäre Akutspital im Kanton Zürich, das sich im Besitz des Kantons befindet. Die Umwandlung in eine privatrechtliche Gesellschaft strebt an, Betrieb und staatliche Aufsicht zu entflechten. Spielraum schaffen Unternehmerische Freiheiten ermöglichen es den Leistungserbringern, sich schneller an neue Entwicklungen und Bedürfnisse anzupassen. Ziel ist, den Patientinnen und Patienten auch in Zukunft die bestmöglichen Leistungen kostengünstig anzubieten und die Grundversorgung in den Regionen zu gewährleisten. Ein «JA» zur Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland in Aktiengesellschaften wäre ein zentraler und sinnvoller Richtungsentscheid.