Volk lehnt Änderung der Rechtsform ab
Thema: Rechtsform der Institutionen, News der Startseite53,48% der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich haben es abgelehnt, das Kantonsspitals Winterthur (KSW) in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Der VZK bedauert den Entscheid vom 21. Mai 2017. Denn damit befindet sich das KSW weiterhin in einer Sonderposition. Nebst dem UniversitätsSpital Zürich ist es das einzige Akutspital, welches vom Kanton betrieben wird.
Aktiengesellschaft≠Privatisierung
Der Kanton hätte sich bei einer Rechtsformänderung nicht aus der Verantwortung verabschiedet. Vielmehr sollten Betrieb und Aufsicht entflochten werden, damit das KSW flexibel und schnell auf Entwicklungen reagieren kann.
Gescheitert ist die Vorlage wohl daran, dass eine Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Kantons möglich gewesen wäre. Und das obwohl der Kantonsrat und allenfalls sogar die Stimmberechtigten einem solchen Vorhaben hätten zustimmen müssen.