Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes mit klaren Kursanpassungen
Thema: Spitalfinanzierung, Spitalplanung, News der StartseiteDie im Frühling 2019 vorgelegte Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes ist auf breite Ablehnung gestossen. Sie enthielt Vorschläge, welche die Versorgungsqualität gefährdet, zu einer Zweiklassenmedizin geführt und die Wahlfreiheit der Zürcher Bevölkerung beeinträchtigt hätten.
Die Vorlage wurde unter der Leitung von Regierungsrätin Natalie Rickli überarbeitet und präsentiert sich von der Regulierungswut der vorherigen Version entschlackt, so dass sie eine zukunftsgerichtete Spitalplanung und -finanzierung ermöglicht.
Weiteren Optimierungsbedarf sieht der VZK bei der Flexibilisierung der Leistungsaufträge, damit die Spitäler mittels Kooperationen besser und schneller auf die medizinische Dynamik reagieren können.
Die Politik muss einerseits eine qualitativ hochstehende, sichere und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicherstellen. Andererseits muss sie Rahmenbedingungen schaffen, damit Innovationen möglich sind. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass der Kanton Zürich bereits heute ein gut funktionierendes Gesundheitssystem hat.
Ursprüngliche Vorlage war unbrauchbar
Die im Frühling 2019 vorgelegte Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes hätte dies verunmöglicht und ist darum auf breite Ablehnung gestossen. Mit mehreren neuen Regulierungsparagrafen wären innovative Ansätze unterbunden worden. Der Gesetzesentwurf hätte den Spitälern die Planungssicherheit genommen. Zudem hätten die vorgesehenen Mengenbegrenzungen zu einer Zweiklassenmedizin geführt und die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten beeinträchtigt.
Neue Vorlage überzeugt in weiten Teilen
Die neue Vorlage, die unter der Leitung von Regierungsrätin Natalie Rickli erarbeitet wurde, wurde von den Regulierungsparagrafen befreit. Christian Schär, Präsident des VZK sagt dazu: «Die bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende, gut zugängliche, wirtschaftlich tragbare und langfristige Versorgung steht bei der Spitalplanung wieder im Zentrum.» Die nicht mehr zeitgemässe Honorarregelung der kantonalen Spitäler wird aufgehoben. Dies erlaubt nun flexiblere, massgeschneiderte Lösungen.
Weitere Flexibilisierung notwendig
Begrüssenswert sind die ersten Schritte in Richtung flexiblere Ausgestaltung der Leistungsaufträge. So kann einem Spital bewilligt werden, einen Teil der Behandlungen einer Leistungsgruppe nicht anzubieten oder an einem Nebenstandort zu erbringen.
Die dezentrale, wohnortnahe Spitallandschaft hat sich als positiv für die Bewältigung der Corona-Krise erwiesen. Um der rasanten medizinischen Entwicklung Rechnung tragen zu können, müsste jedoch noch mehr Gestaltungsspielraum für Kooperationen und Netzwerke der Spitäler geboten werden. So würden innovative Ansätze für die gut zugängliche Spitalversorgung bei hochstehender Qualität ermöglicht.
Finanzierung in ausserordentlichen Lagen sicherstellen
Das Gesetz enthält neu in §7 den Auftrag für die Vorsorge für ausserordentliche Lagen. Es sollte sichergestellt werden, dass in diesem Punkt auch die Finanzierung in ausserordentlichen Lagen gewährleistet ist. Dies ist eine gelernte Lektion aus der aktuellen Diskussion um die Abgeltung der Spitäler für die geleisteten Arbeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. «Um die Versorgung der Zürcher Bevölkerung in Krisensituationen sicherzustellen, muss die Finanzierung vorgängig geklärt sein», so Christian Schär, Präsident des VZK.