Staatliches Preisdiktat gefährdet die Spitäler
Thema: Spitalfinanzierung, News der StartseiteDer VZK ist enttäuscht über die von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich am Donnerstag publizierten Spitaltarife, die massiv tiefer sind als in der restlichen Schweiz. Mit den staatlich angeordneten Fallpauschalen von 9‘480 Franken werden die meisten Zürcher Spitäler ihre Kosten für die Behandlung von allgemein versicherten Patientinnen und Patienten nicht decken können. Verheerend ist der Entscheid auch deshalb, weil die Spitäler mit den Erträgen aus den Fallpauschalen auch den baulichen Unterhalt ihrer Häuser und künftige Investitionen finanzieren sollten. Der VZK befürchtet nach dem Entscheid des Kantons einen Investitionsstau sowie den Abbau von Leistungen in den Spitälern.
Gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Spitalfinanzierung ist primär vorgesehen, dass sich die Tarifpartner Spitäler und Versicherungen über einen Preis für die Spitalbehandlungen einigen. Die Zürcher Spitäler hatten ursprünglich mit der HSK-Einkaufsgemeinschaft von Helsana, Sanitas und KPT einen Basisfallpreis von 9‘700 Franken vereinbart. Diesen in einer harten aber fairen Verhandlung erzielte Marktpreis mussten die Tarifpartner später auf Intervention des Kantons auf 9‘650 Franken korrigieren. Der Kanton hatte den Tarifpartnern versichert, dass ein Preis in dieser Höhe „genehmigungsfähig“ sei. Weil mit den restlichen Versicherern, welche durch die Organisation tarifsuisse vertreten sind, keine Einigung erzielt werden konnte, war der Kanton nun verpflichtet, einen Preis festzusetzen.
Dass der Kanton diesen Preis mit 9‘480 Franken wesentlich unter den zwischen HSK und VZK ausgehandelten und „genehmigungsfähigen“ 9‘650 Franken ansetzt, wird als Schlag ins Gesicht empfunden. Mit dieser Tiefpreispolitik hebelt der Kanton das Vertragsprimat aus. Für den VZK ist es stossend, dass es sich für Versicherer offensichtlich lohnt, sich einer Vertragslösung mit den Spitä- lern zu verweigern. tarifsuisse wird im Vergleich mit HSK Millionen von Franken einsparen und weniger für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zahlen müssen. Es versteht sich von selbst, dass künftige Vertragslösungen praktisch verunmöglicht und die Spitaltarife weiterhin staatlich diktiert werden. Ein Wettbewerb, wie er eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehen wäre, kann auf diese Weise nicht entstehen.
Die am schlechtesten bezahlten Spitäler der Schweiz
Die Zürcher Spitäler fühlen sich auch deswegen ungerecht behandelt, weil sie zwar die im Kantonsvergleich höchsten Standortkosten tragen, aber mit den schweizweit tiefsten Basis- fallpreisen auskommen müssen. Zur Verdeutlichung einige Festsetzungspreise vergleichbarer Spitäler aus anderen Kantonen (Franken): Bern 9‘870, Graubünden bis 9‘929, Basel Stadt 9‘970, Waadt 9‘756, Solothurn 9‘750, Freiburg 9‘756, Tessin 9‘856, Obwalden 9‘690, Nidwalden 9‘690. Die Basisfallpreise in anderen Kantonen liegen somit durchwegs 200 bis gut 400 Franken über dem Zürcher Niveau. Bei durchschnittlich 10‘000 akutstationären Fällen eines Zürcher Spitals ergibt dies Mindereinnahmen im Vergleich zu einem ausserkantonalen Spital von 2 bis 4 Millionen Franken pro Jahr