Spitäler leisten grossen Beitrag zum kantonalen Sparprogramm
Thema: Sonderabgabe auf Zusatzversicherte, Spitalfinanzierung, News der StartseiteDer VZK warnt vor dem Trugschluss, die Kosten im Gesundheitswesen über die Leistungsüberprüfung hinaus weiter senken zu können. Anerkanntermassen leisten die Zürcher Spitäler und Kliniken bereits einen grossen Spareffort und gehören zu den kostengünstigsten Gesundheitsversorgern des Landes. Die Spitäler tragen einen wesentlichen Teil der Sparmassnahmen mit und leisten ihren Beitrag.
Die Zürcher Spitäler und Kliniken tragen einen wesentlichen Beitrag zu den Sparbemühungen des Kantons bei. So einigte sich der VZK anfangs März mit den Krankenversicherern auf neue Spitaltarife. Durch die dreijährige Tarifvereinbarung auf tiefem Niveau wird der Kanton in den nächsten drei Jahren je 33 bis 55 Millionen Franken sparen. Damit hat haben die Spitäler mit insgesamt 130 Millionen Franken den grössten Sparbeitrag der Leistungsüberprüfung 2016 realisiert.
Schon jetzt gehören die Zürcher Spitäler und Kliniken zu den effizientesten, kostengünstigsten und dennoch qualitativ besten Institutionen der Schweiz. Sie weisen im interkantonalen Vergleich mitunter die tiefsten durchschnittlichen Fallkosten auf. Die Gesundheitskosten im Kanton Zürich fallen deutlich niedriger aus als in allen anderen Kantonen mit Universitätsspitälern. Die OKP-Bruttoleistungen pro Versicherten pro Monat liegen im Kanton Zürich bei rund 300 Franken, in Basel aber über 380 Franken, in Genf bei etwa 370 Franken, in der Waadt bei 330 Franken und im Kanton Bern bei über 310 Franken.
Keine Abgaben auf zusatzversicherte Patienten
Im System der neuen Spitalfinanzierung müssen die Zürcher Spitäler und Kliniken ihre Leistungen so kosteneffizient wie nur möglich erbringen. «Die Spitäler verbessern laufend die Prozessqualität und koordinieren ihre Leistungen,» stellt der Präsident des VZK, Dr. Christian Schär, klar. «Zusammen mit der Politik wollen wir den Mitteleinsatz laufend optimieren.» Der VZK erachtet die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Sparlösungen bis auf eine Massnahme als tragbar und sinnvoll.
Der Regierungsrat will die Triage zwischen ambulanter und stationärer Behandlung ausbauen und so die Indikationsqualität verbessern. Um beispielsweise die Kostenübernahme für ausserkantonale Patienten zu vermeiden, strebt er eine optimierte Rechnungsprüfung an. Diesen Massnahmen stimmt der VZK zu. Erfreulich ist, dass der Regierungsrat kostentreibende Anforderungen im Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz und Arbeitsrecht reduzieren will.
Hingegen lehnt der VZK das Ansinnen ab, Abgaben auf zusatzversicherte Patienten erheben zu wollen. So sind heute die Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung nicht kostendeckend und müssen quersubventioniert werden. Die Spitäler benötigen seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung jedoch Gewinne, da sie Investitionen selber tragen müssen. Darüber hinaus sind die Spitäler und Kliniken dazu verpflichtet, die medizinische Qualität und die Qualität der Infrastruktur für die Patientinnen und Patienten aufrechtzuerhalten und aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Der VZK warnt vor Fehleinschätzungen
Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass die Kosten im Gesundheitswesen über die Massnahmen der Leistungsüberprüfung 2016 massgeblich gesenkt werden könnten. Angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen können Kanton und Spitäler das Kostenwachstum selber nur beschränkt dämpfen. Bevölkerungswachstum, Alterung der Gesellschaft und medizinischer Fortschritt sind Haupttreiber der Kostensteigerung. Ebenfalls beeinflusst der Bund massgeblich die Gesundheitsausgaben. 2015 hat der Kanton Zürich 51 % der Kosten im Spitalwesen übernommen. Auf Grund der vom Bund beschlossenen Spitalfinanzierung steigt nun der Kantonsanteil bis 2017 auf 55 %. Die Kosten im kantonalen Gesundheitswesen werden folglich auch in den nächsten Jahren weiter steigen.
Ebenso warnt der VZK davor, Leistungsaufträge zusammenzustreichen und die notwendigen Investitionen zu bremsen. Die Kantone haben über Jahre wenig respektive zu wenig in die Erneuerung und Anpassung der Spitalinfrastrukturen auf neue Bedürfnisse in qualitativer und quantitativer Hinsicht investiert. Zürich macht da keine Ausnahme. Angesichts des gegenwärtigen Investitionsbedarfs im Spitalbereich ist offensichtlich, dass nicht zu viele Kapazitäten bestehen. Die Infrastrukturen sind ausgelastet. Der Belegungsgrad der Zürcher Spitäler liegt insgesamt bei etwa 80 %, in einzelnen Spitälern sogar deutlich darüber.