Massive Eingriffe gefährden Gesundheitsversorgung
Thema: Spitalplanung, News der Startseite, ÜberkapazitätDer Zürcher Regierungsrat will das Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz überarbeiten. Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) lehnt das vorgelegte Gesamtpaket als unnötig und verfehlt ab. Er fordert, die Gesetzesrevision abzuspecken und auf unbestrittene Neuerungen zu beschränken. Aktuell läuft die Vernehmlassung. Die Vorschläge der Gesundheitsdirektion schwächen die Investitionssicherheit, beschneiden die Handlungsfähigkeit der Spitäler und widersprechen dem Krankenversicherungsgesetz.
Die Spitallandschaft befindet sich in einem Umbruch. Die kantonale Kostenbeteiligung für stationäre Spitalaufenthalte fiel letztes Jahr um 112 Millionen Franken tiefer aus als budgetiert. Das sind gute Nachrichten für die Steuerzahler. Obwohl die ambulanten Tarife nicht kostendeckend sind, findet eine rasche Verschiebung von stationären zu ambulanten Eingriffen statt. Die Anzahl Spitalübernachtungen im Kanton Zürich ist trotz Bevölkerungswachstum rückläufig. Die Zürcher Spitäler tragen wesentlich zur Dämpfung des Kostenwachstums bei.
Vorschläge der Gesundheitsdirektion untergraben jede Investitionssicherheit
Die von der Gesundheitsdirektion vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz sind aus Sicht des VZK unhaltbar. Ein Beispiel: Die Gesundheitsdirektion will ein jährliches Kündigungsrecht für öffentliche Leistungsaufträge. Bis heute bewerben sich die Spitäler aufgrund von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätskriterien um langfristige Leistungsaufträge. Die letzte Vergabe fand 2012 statt. Die neue Spitalliste wird 2022 in Kraft treten. Die Spitäler sind auf einen langfristigen Planungshorizont angewiesen. Ohne Planungssicherheit können wichtige Investitionen nicht getätigt werden. Das gefährdet die medizinische Versorgung im Kanton Zürich.
Geforderte Eingriffe beschneiden die Handlungsfähigkeit der Spitäler
Die Gesundheitsdirektion will die totale Kontrolle: So möchte der Kanton künftig auch bei Investitionsentscheiden mitbestimmen können. Verfehlungen kann der Kanton mit Bussen bis zu einer Million Franken bestrafen. Die Spitäler werden damit zum politischen Spielball. «Das ist ein Rückschritt», so Daniel Kalberer, Geschäftsleiter des VZK. «Der Trend läuft landesweit in die entgegengesetzte Richtung. Die Mehrfachrollen der Kantone werden entflochten: Eigentümerinteressen, Aufsicht und Betrieb von Spitälern werden vermehrt voneinander getrennt.» Mit den geforderten Eingriffen werden die Spitäler be-vormundet. Ihre Eigenständigkeit wird in Frage gestellt.
Geplante Steuerung widerspricht dem Krankenversicherungsgesetz
Die gemachten Vorschläge stehen im Widerspruch zum wettbewerblich ausgestalteten Krankenversicherungsgesetz (KVG). Ein Beispiel ist der vorgeschlagene Vorrang von Spitälern mit einer «gemeinnützigen Ausrichtung». Sie sollen bei der Vergabe von öffentlichen Leistungsaufträgen bevorzugt werden. Im Klartext heisst das: Statt Wirtschaftlichkeits- und Qualitäts-Kriterien will die Gesundheitsdirektion eine Vorschrift zur Höhe und Verwendung des Gewinns erlassen. Das widerspricht Bundesrecht und schafft grosse Rechtsunsicherheit. Die Planungskriterien zur Aufnahme auf der Spitalliste sind in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) festgelegt. Gesetzliche Widersprüche führen zu jahrelangen Gerichtsverfahren.
Der VZK lehnt das vorgeschlagene Gesamtpaket umfassend ab. Ein Qualitäts- und Leistungswettbewerb unter den Spitälern kann nur entstehen, wenn diese unabhängig und eigenständig handeln können. Lösungsansätze dazu präsentierte der VZK bereits letztes Jahr in seinem 10-Punkteprogramm.