Positives Signal vom Kanton
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Auf Antrag der Zürcher Gesundheitsdirektion entschädigt die Zürcher Regierung die Zürcher Spitäler mit 14.9 Millionen Franken für die Zusatzaufwendungen infolge der zweiten Covid-19 Welle. Der VZK begrüsst dieses positive Signal und schätzt die Anerkennung der ausgezeichneten Arbeit, die tagtäglich in den Spitälern geleistet wird.
Der Zürcher Regierungsrat hat auf Antrag der Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli beschlossen, den Zürcher Spitälern eine Entschädigung von 14.9 Millionen Franken für die Zusatzaufwendungen infolge der zweiten Covid-19 Welle zuzusprechen. Der VZK nimmt dieses positive Signal mit Genugtuung zur Kenntnis. Damit anerkennt die Zürcher Regierung die zentrale Rolle der Spitäler bei der Bewältigung der Covid-19 Pandemie.
Die Zürcher Spitäler haben bewiesen, dass sie die Versorgung der Zürcher Bevölkerung sicherstellen. Mehr noch, sie nehmen auch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen auf und leisten so einen wichtigen Beitrag für die gesamte Schweizer Bevölkerung.
Die Spitäler passen sich dynamisch dem Bedarf an. Die Bettenplanung erfolgt vorausschauend und wo notwendig, werden nicht dringliche Eingriffe verschoben. Mit verschiedenen Massnahmen werden Personalengpässe überbrückt. So werden zusätzliche Gesundheitsfachpersonen für die Behandlung der Intensivpflegepatientinnen und -patienten ausgebildet. Zudem werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Ruhestand befinden, für einen temporären Einsatz angefragt oder Personal, das in einem unbezahlten Urlaub ist, um frühzeitige Rückkehr gebeten.
Situation muss unter Kontrolle bleiben
Man kann von einer herausfordernden Situation sprechen, die unter Kontrolle ist. Damit dies auch so bleibt, ist es für die Spitäler von grosser Wichtigkeit, dass die Fallzahlen, und damit die Hospitalisationen, nun markant abnehmen. Zur Entlastung der angespannten Personalsituation, die auf Dauer zu negativen Auswirkungen führt, ist eine Reduktion der Covid-19 bedingten Spitaleintritte zwingend erforderlich. Die Zürcher Spitäler ermuntern die Bevölkerung, die beschlossenen Massnahmen zu befolgen, um die Situation unter Kontrolle zu halten und um zusätzliche Massnahmen abzuwenden.
Nach wie vor ungelöst ist die Situation bezüglich der Ertragsausfälle während des Corona-Lockdowns im Frühling. Den Spitälern wurde von Bundesrat Berset verboten, nicht dringliche Eingriffe durchzuführen. Stattdessen mussten die Kapazitäten für die Aufnahme von Covid-19 Patientinnen und Patienten bereitgestellt werden. Bund und Kanton gaben den Spitälern einen definierten Auftrag. Obwohl ein klarer Auftrag des Bundes erfolgte, will Bundesrat Berset diesen nicht entschädigen. Während andere Branchen unterstützt werden, soll dies ausgerechnet bei den als systemrelevant eingestuften Spitälern nicht der Fall sein. Der VZK fordert hier ein deutliches Zeichen des Bundesrates.
Die Spitäler erleiden durch die Behandlung der allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten einen hohen Verlust. Dies ist auch bei den Covid-19 Patientinnen und Patienten der Fall. So kann die Versorgung der Bevölkerung auf qualitativ hohem Niveau langfristig nicht sichergestellt werden. Zudem werden jegliche Forderungen der Personalverbände im Keime erstickt.
Der VZK fordert darum seit längerem, dass die Tarife im Bereich der allgemeinversicherten stationären Patientinnen und Patienten und in der ambulanten Behandlung angepasst werden.