Qualität und Fallpauschale
Thema: Qualität, News der StartseiteSeit 2012 werden stationäre Spitalbehandlungen leistungsbezogen gemäss dem System von SwissDRG vergütet. Kritiker hatten befürchtet, dass Fallpauschalen zu Qualitätseinbussen führen würden. Dass dies nicht der Fall ist, zeigen die Ergebnisse des Messprogramms 2008 – 2016.
Alle Indikatoren legen den gleichen Schluss nahe: Die Spitäler im Kanton Zürich konnten trotz umfassender Reform in den gemessenen Teilaspekten das wahrgenommene Qualitätsniveau halten. Die Patientenzufriedenheit stieg in 4 von 10 Themenbereichen leicht an, während die Hälfte unverändert blieb. Auch das Zufriedenheitsniveau der zuweisenden Ärztinnen und Ärzte hielt sich auf hohem Niveau und stieg gar in 4 von 6 Bereichen. Die Anzahl Stürze hat leicht abgenommen und die Kommunikation mit den Nachsorgern beim Austritt ist besser geworden. Damit haben sich die von den Gegnern des Fallpauschalensystems im Vorfeld geäusserten Befürchtungen nicht bewahrheitet. Im Gegenteil, in den untersuchten Teilaspekten ist die Qualität eher gestiegen.
Sicherheit und Qualität haben Priorität
Stationäre akutsomatische Spitalbehandlungen werden seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr über Tagespauschalen, sondern über leistungsbezogene Pauschalen pro Behandlungsfall (SwissDRG) abgerechnet. Der Systemwechsel war und ist einschneidend für die Spitallandschaft. Er hat den Patientinnen und Patienten die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz gebracht und mehr Transparenz über die Kosten geschafft.
Dass die Spitäler sich seit längerem mit dem Thema «Qualität» beschäftigen, hat die Ergebnisse des Messprogramms bestimmt positiv beeinflusst, unabhängig von der Finanzierungsform. Dafür, dass es nicht zu frühzeitigen Entlassungen kommt, sorgt das System von SwissDRG seit Beginn. Tritt nämlich eine Patientin oder ein Patient innerhalb von 18 Kalendertagen aufgrund derselben Beschwerden erneut in ein Spital ein, werden die Fälle zusammengeführt, was für den Leistungserbringer zu einem finanziellen Nachteil führt.
Messen ist kein Selbstzweck
Messergebnisse mögen für Medien und Öffentlichkeit interessant sein. Noch wichtiger aber ist es, Resultate fortlaufend anhand der konkreten Situation zu reflektieren und wo nötig Massnahmen einzuleiten. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess sorgt für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Um ein gemeinsames Verständnis von Qualität zu schaffen und die Entwicklung voranzutreiben, haben der VZK und die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zusammen mit Partnern eine Grundlage geschaffen und anfangs 2017 unterzeichnet. Der Zeithorizont der gemeinsamen Qualitätsstrategie ist bis 2022 ausgelegt.