• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Qualität und Kostenbewusstsein

Thema: Spitalplanung, News der Startseite

Die zhaw hat im Auftrag der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Studie durchgeführt. Ziel war es, Handlungsempfehlungen zur Beeinflussung der Gesundheitskosten zu erhalten. Der Grundsatz «ambulant vor stationär» ist medizinisch sinnvoll. Die falschen Tarifanreize liessen sich mit einer spitalambulanten Pauschale korrigieren. Dazu läuft ein Pilotprojekt mit der Gesundheitsdirektion. Ein Globalbudget hingegen lehnt der VZK ab. Damit steigen Bürokratie und Kosten, ohne dem Patienten Mehrwert zu bieten.

Globalbudgets haben gravierende Nebenwirkungen
Bei einem gedeckelten Budget ist es nicht möglich, sämtliche notwendigen Leistungen gegenüber allen Patienten zu erbringen. Besonders ältere, chronisch und mehrfacherkrankte Patienten würden darunter leiden. Es wäre eine Abkehr vom solidarisch gelebten Gesundheitssystem in der Schweiz. Wenn das Budget aufgebraucht ist, werden Leistungen zeitlich hinausgeschoben (Wartezeiten), möglicherweise sogar ins nächste Jahr oder einfach in andere, nicht gedeckelte Bereiche verlagert. Diese verdeckte Rationierung von Leistungen führt letztlich zu höheren Kosten bei schlechterer Qualität und damit zu einem Anstieg der Gesundheitskosten insgesamt.

Ambulante Behandlungen können Kosten einsparen
Eine Massnahme der Leistungsüberprüfung 2016 ist die Förderung der ambulanten Behandlungen im Spital. Das bedeutet, dass der Kanton ab 1. Januar 2018 gewisse stationären Behandlungen nicht mehr zahlt, wenn man sie auch ambulant durchführen könnte. Ausnahmen sollen möglich sein: Ein stationärer Aufenthalt ist beispielsweise angezeigt bei Patienten mit Mehrfacherkrankungen oder wenn schwierige soziale Umstände vorliegen.

«Ambulant vor stationär» ist volkswirtschaftlich betrachtet eine sinnvolle, korrekte Stossrichtung. Dem VZK ist es wichtig, dass der behandelnde Arzt diesen Entscheid individuell treffen kann. Zudem soll der bürokratische Aufwand tief bleiben. Im Kanton Zürich wird das möglich sein. Anstatt vorgängig Kostengutsprachen einzuholen, begründen Mediziner ihren Entscheid anhand einer Checkliste. Die Gesundheitsdirektion prüft die Einhaltung der Regel «ambulant vor stationär» indem sie dort genauer hinschaut, wo sich Auffälligkeiten zeigen.

Die Tarifsysteme im ambulanten und stationären Bereich unterscheiden sich grundsätzlich. Weil die Tarife im ambulanten Bereich die Kosten nicht decken, besteht ein Anreiz zu mehr stationären Behandlungen. Zurzeit läuft zwischen der Gesundheitsdirektion und dem VZK ein Pilotprojekt, welches die Einführung von ambulanten Fallpauschalen prüft.

Spitalplanung: Für eine starke Grundversorgung in der Region
Die Gesundheitsdirektion schätzt aufgrund der demografischen und medizintechnischen Entwicklung den künftigen Bedarf an Dienstleistungen im Zürcher Gesundheitswesen. Diese Zahlen dienen als Basis für Vergabe von Leistungsaufträgen an die Spitäler. Nur wer einen Leistungsauftrag hat, darf zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen und erhält vom Kanton Zürich für die stationäre Behandlung der Zürcher Patienten einen Kantonsbeitrag.

Damit die Spitäler in den Regionen eine gute Grundversorgung anbieten können, müssen sie ganze Fachgebiete abdecken. Werden die Leistungen spezialisiert, individualisiert und zerstückelt, so besteht die Gefahr, dass der Blick aufs Ganze verloren geht. Der Ausschluss von einzelnen Spitalleistungsgruppen kann schnell dazu führen, dass ein Regionalspital ganze Fachgebiete oder angrenzende Disziplinen verliert.

Der VZK vertritt die Meinung, dass die Konzentration von Leistungen der Grundversorgung die Versorgung verteuert, einer integralen medizinischen Behandlung von Patienten zuwiderläuft und die Vorteile einer wohnortsnahen Versorgung zu Nichte macht. Sinnvoll ist es hingegen, teure und seltene Behandlungen an universitären Spitälern und spezialisierten Zentren zu konzentrieren.

Kostenanstieg ist eine Folge der demografischen Entwicklung
Wie in allen reifen Volkswirtschaften ist die voranschreitende Alterung ein Grund für das Ausgabenwachstum. Zudem bietet der medizinische Fortschritt immer mehr Möglichkeiten und die Ansprüche an das Gesundheitswesen steigen. Die Errungenschaften des heutigen Gesundheitswesens mit seinem schnellen Zugang zu medizinischen Leistungen und der qualitativ hochwertigen Behandlung für die Gesamtbevölkerung sollen trotz Spardruck erhalten bleiben.