Ertrag ist nicht gleich Gewinn!
Thema: Spitalfinanzierung, News der StartseiteSpitalplanungs- und -finanzierungsgesetz Existenzieller Unterschied: Ertrag ist nicht gleich Gewinn! Am 17. Juni 2012 fällt die Entscheidung über die Spitalfinanzierung im Kanton Zürich. Nebst der Hauptvorlage A, die der VZK unterstützt, kommen eine Variante mit dem Zukunfts- und Stützungsfonds (Vorlage B) sowie ein Gegenvorschlag (Vorlage C) zur Abstimmung. Der VZK lehnt die Vorlagen B und C ab.
Verschiedene Zürcher Medien vertreten die Meinung, der sogenannte Zukunfts- und Stützungsfonds (Vorlage B) werde, wenn er denn von den Stimmberechtigten angenommen würde, aus Gewinnen von Spitälern geäufnet. Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist, dass der Fonds aus Erträgen gespeist würde, welche die Spitäler mit halbprivat- und privatversicherten Patienten erwirtschaften.
Die Unterscheidung zwischen Gewinn- und Ertragsabschöpfung ist existenziell
Die seit Anfang Jahr geltende Hauptertragsquelle der Spitäler, die diagnosebasierte Fallpauschale (SwissDRG), deckt bei den wenigsten Spitälern Betriebsaufwand und Investitionskosten und ermöglicht auch nicht den Aufbau von dringend benötigtem Eigenkapital (Risikokapital). Die Spitäler erzielen im Grundversicherungsbereich in der Regel also keinen nennenswerten Ertragsüberschuss. Von der Erwirtschaftung eines freien Gewinns kann keine Rede sein. Wenn nun der Spitalfonds bei einer derart prekären Ertragslage im Grundversicherungsbereich auch noch die Erträge aus dem Zusatzversichertenbereich abschöpft, was einer Umsatzbesteuerung gleichkommt, werden manche Spitäler in die roten Zahlen rutschen. Dies wird für einige Spitäler früher oder später das „Aus“ bedeuten. Dieser Sachverhalt ist für den VZK der Grund, sich entschlossen gegen diesen Zukunfts- und Stützungsfonds (Vorlage B) zu engagieren.