• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Ertrag ist nicht gleich Gewinn!

Thema: Spitalfinanzierung, News der Startseite

Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz Existenzieller Unterschied: Ertrag ist nicht gleich Gewinn! Am 17. Juni 2012 fällt die Entscheidung über die Spitalfinanzierung im Kanton Zürich. Nebst der Hauptvorlage A, die der VZK unterstützt, kommen eine Variante mit dem Zukunfts- und Stützungsfonds (Vorlage B) sowie ein Gegenvorschlag (Vorlage C) zur Abstimmung. Der VZK lehnt die Vorlagen B und C ab.

Verschiedene Zürcher Medien vertreten die Meinung, der sogenannte Zukunfts- und Stützungsfonds (Vorlage B) werde, wenn er denn von den Stimmberechtigten angenommen würde, aus Gewinnen von Spitälern geäufnet. Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist, dass der Fonds aus Erträgen gespeist würde, welche die Spitäler mit halbprivat- und privatversicherten Patienten erwirtschaften.

Die Unterscheidung zwischen Gewinn- und Ertragsabschöpfung ist existenziell
Die seit Anfang Jahr geltende Hauptertragsquelle der Spitäler, die diagnosebasierte Fallpauschale (SwissDRG), deckt bei den wenigsten Spitälern Betriebsaufwand und Investitionskosten und ermöglicht auch nicht den Aufbau von dringend benötigtem Eigenkapital (Risikokapital). Die Spitäler erzielen im Grundversicherungsbereich in der Regel also keinen nennenswerten Ertragsüberschuss. Von der Erwirtschaftung eines freien Gewinns kann keine Rede sein. Wenn nun der Spitalfonds bei einer derart prekären Ertragslage im Grundversicherungsbereich auch noch die Erträge aus dem Zusatzversichertenbereich abschöpft, was einer Umsatzbesteuerung gleichkommt, werden manche Spitäler in die roten Zahlen rutschen. Dies wird für einige Spitäler früher oder später das „Aus“ bedeuten. Dieser Sachverhalt ist für den VZK der Grund, sich entschlossen gegen diesen Zukunfts- und Stützungsfonds (Vorlage B) zu engagieren.