Spitäler kämpfen für bessere Spitaltarife
Thema: Spitalfinanzierung, News der StartseiteDer VZK akzeptiert die vom Regierungsrat des Kantons Zürich Mitte März festgesetzten Spitaltarife nicht. Am Montag hat der VZK stellvertretend für die nicht-universitären Zürcher Spitäler Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Die Zürcher Kantonsregierung hat Mitte März bestimmt, dass die meisten Zürcher Spitäler für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten für eine Mehrheit der Krankenversicherer eine Fallpauschale von 9‘480 Franken erhalten sollen. Damit wollen sich die Spitäler nicht zufrieden geben, weil diese Abgeltung nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für die Behandlung der allgemein-versicherten Patientinnen und Patienten zu decken sowie den baulichen Unterhalt der Spitalgebäude ausreichend zu finanzieren.
Der VZK erachtet den Entscheid der Regierung unter anderem deshalb als unverständlich, weil die Zürcher Spitäler im Vergleich unter den Kantonen die höchsten Standortkosten zu tragen haben, aber gleichzeitig mit den tiefsten Fallpauschalen der Schweiz auskommen sollten. Die Basisfallpreise in anderen Kantonen liegen durchwegs um 200 bis 400 Franken über dem Zürcher Niveau. Bei durchschnittlich 10‘000 Fällen eines Zürcher Spitals ergibt dies Mindereinnahmen im Vergleich zu einem ausserkantonalen Spital von zwei bis vier Millionen Franken pro Jahr.
Der VZK wehrt sich gegen diese Wettbewerbsverzerrung und erhofft sich vom Bundesverwaltungsgericht eine Klärung, auch in grundsätzlichen Fragen. Geprüft werden soll unter anderem die Methodik, mit welcher die Zürcher Regierung die Fallpauschalen berechnet hat und welche den Spitälern kaum Spielraum für Verhandlungen mit den Versicherern lässt