Zürcher Spitäler systemrelevant und gefährdet
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In der COVID-19 Verordnung 2 des Bundesrates und in den entsprechenden Anordnungen der Zürcher Regierung wurde den Gesundheitseinrichtungen verboten, nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien durchzuführen. Stattdessen mussten die Kapazitäten für die Aufnahme von COVID-19 Patientinnen und Patienten bereitgestellt werden. Bund und Kanton gaben den Gesundheitseinrichtungen also einen definierten Auftrag.
Gemäss den neusten Berechnungen verursachen diese Massnahmen den Spitälern im Kanton Zürich einen Einnahmeausfall von rund CHF 200 Mio. bis Ende Jahr. Mit dem vorgeschlagenen Massnahmenpaket zur finanziellen Unterstützung der Spitäler bei der COVID-19 Pandemie der Zürcher Regierung sollen davon nur CHF 50 Mio. übernommen werden.
Im Gegensatz zu anderen medizinischen Leistungserbringern (wie z.B. Arztpraxen und Apotheken) oder anderen Berufszweigen konnten die Spitäler mit öffentlichen Trägerschaften keine Kurzarbeit beantragen. Während also andere Betriebe ihre Mindererträge mit Minderausgaben kompensieren konnten, ist dies für die Spitäler nicht der Fall. Will der Kanton die Qualität und Versorgungssicherheit nicht gefährden, so muss er die Vorlage nachbessern.
Der Zürcher Regierungsrat führt im Massnahmenpaket zur finanziellen Unterstützung der Spitäler bei der COVID-19 Pandemie u.a. Folgendes aus:
- Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen haben eine zentrale Rolle bei der Behandlung der durch Sars-CoV-2 ausgelösten Erkrankungen, die teilweise sehr schwer verlaufen.
- Die finanziellen Belastungen aus der Corona-Pandemie – insbesondere die Ertragsausfälle und in geringerem Ausmass die zusätzlichen Kosten – bedrohen die Spitäler teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz und gefährden die zukünftige Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich. Der Kanton, der die Gesundheitsversorgung gewährleisten muss, hat dafür zu sorgen, dass die für die Spitäler teilweise existenzbedrohende Lage im Kanton entschärft werden kann.
Systemrelevant und gefährdet
Den Spitälern wurde verboten, nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien durchzuführen. Stattdessen mussten die Kapazitäten für die Aufnahme von COVID-19 Patientinnen und Patienten bereitgestellt werden. Bund und Kanton gaben den Spitälern also einen definierten Auftrag. Die obigen Auszüge zeigen die Systemrelevanz der Zürcher Spitäler und gleichzeitig die Gefährdung der Gesundheitsversorgung, wenn die finanziellen Einbussen nicht kompensiert werden.
Finanzielle Schieflage
Das Zürcher Massnahmenpaket führt aus, dass der Kanton die üblichen Finanzierungsanteile von 55% der allgemeinversicherten stationären Patientinnen und Patienten übernehmen will. Die restlichen 45% und die Ausfälle der ambulanten oder zusatzversicherten Versorgung will er nicht ausgleichen.
Gemäss den neusten Berechnungen beträgt der gesamte Einnahmeausfall CHF 200 Mio. bis Ende Jahr. Mit den von der Zürcher Regierung festgelegten oben beschriebenen Kriterien sollen davon nur CHF 50 Mio. vom Kanton übernommen werden. Für die restlichen CHF 150 Mio. müssen die Spitäler selber aufkommen.
Keine Kurzarbeit möglich, Druck auf Personal steigt
Im Gegensatz zu anderen medizinischen Leistungserbringern (wie z.B. Arztpraxen und Apotheken) oder anderen Berufszweigen konnten die Spitäler mit öffentlichen Trägerschaften keine Kurzarbeit beantragen. Während also andere Betriebe ihre Mindererträge mit Minderausgaben kompensieren konnten, ist dies für die Spitäler nicht der Fall.
Wenn die Qualität und Versorgungssicherheit im Lichte einer weiteren Welle erhalten bleiben soll, dann ist den Spitälern mehr finanzielle Planungssicherheit zu geben. 70% der Totalkosten der Spitäler sind Personalkosten. Wenn die Spitäler sparen müssen, dann wird dies Konsequenzen für das Personal haben. Darum ist das Massnahmenpaket zu verbessern. Nur so kann die für die Spitäler bedrohliche Lage entschärft werden.
Vorlage muss verbessert werden
Das aktuell gültige Budget des Kantons Zürich für 2020 würde eine Übernahme der gesamten Ausfälle der allgemeinversicherten stationären Patientinnen und Patienten zulassen. Die Ausfälle der ambulanten und zusatzversicherten Versorgung soll der Kanton subsidiär übernehmen, also nur dann ausgleichen, wenn sich Bund und/oder Krankenversicherer nicht daran beteiligen. Hier ist der Kanton gefordert, weiterhin Druck zu machen.