Stellungnahme zur Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion vom 15. Juli 2016
Thema: Spitalfinanzierung, News der StartseiteKosten der stationären Behandlungen insgesamt stabil – Veränderungen bei einzelnen Spitälern
Der Kanton Zürich veröffentlicht jährlich einen Kostenvergleich der stationären Spitalbehandlungen. Bei diesem Fallkostenvergleich werden in einem ersten Schritt die schweregradbereinigten Fallkosten pro Spital ermittelt und in einem zweiten Schritt mit den Spitälern aus der gleichen Spitalkategorie verglichen. Der Fallkostenvergleich bildet den Ausgangspunkt für die Festlegung der Basisfallpauschale.
Stellungnahme des Verbands Zürcher Krankenhäuser Der Fallkostenvergleich 2015 der Gesundheitsdirektion zeigt, dass mit der damaligen Basisfallpauschale von durchschnittlich CHF 9'540 lediglich 5 der 17 in die Berechnungen miteinbezogenen Spitäler kostendeckend arbeiten konnten. Gemäss Berechnungen des Verbands Zürcher Krankenhäuser sind dies aber lediglich 16% der behandelten Patienten.
Für faire Bedingungen: Nationaler Benchmark gefordert
Die durchschnittliche Fallschwere aller Zürcher Spitäler nach SwissDRG liegt klar über dem schweizerischen Durchschnitt. Dies unterstreicht die wichtige Rolle der Zürcher Spitäler in der Behandlung von komplexen Fällen. Der hohe Anteil ausserkantonaler Patientinnen und Patienten ist ein weiterer Beleg für die Attraktivität des Spitalstandortes Zürich. Um gleich lange Spiesse für alle zu erhalten, setzt sich der Verband Zürcher Krankenhäuser für einen nationalen Benchmark ein. «Die Spitäler verbessern laufend die Prozessqualität und koordinieren ihre Leistungen», stellt der Geschäftsleiter des Verbands Zürcher Krankenhäuser, Daniel Kalberer, fest. «Zusammen mit der Politik wollen wir den Mitteleinsatz optimieren. Dazu gehört ein gut funktionierendes Benchmarksystem auf nationaler Ebene.»