• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

VZK - HSK Medienmitteilung - VZK und HSK finden neue Tariflösung im ambulanten Bereich

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Durchbruch: VZK und HSK finden neue Tariflösung im ambulanten Bereich

Tarifpartnerschaftliche Einigung in den beiden Tarifbereichen TARMED und SwissDRG

Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, welche die drei Versicherer Helsana, Sanitas und KPT vertritt, einigen sich im ambulanten Bereich auf eine rückwirkende Erhöhung des Taxpunktwerts auf 93 Rappen ab dem Jahr 2023 und beenden damit ein jahrelanges Rechtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Überdies handelten die Tarifpartner einen zweijährigen SwissDRG-Anschlussvertrag bis 2026 aus. Mit der erzielten Lösung in gleich zwei Tarifbereichen unterstreichen beide Akteure ihre Verantwortung gemäss dem gesetzlich verankerten Verhandlungsprimat und setzen ein starkes Signal für eine nachhaltige Tarifpartnerschaft. Beide Seiten zeigen mit der Kompromisslösung gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Situation: einerseits die schwierige wirtschaftliche Situation der Spitäler, andererseits der Bedarf an einem bezahlbaren Gesundheitswesen.

Die Einigung zwischen beiden Parteien wurde nach über einem Jahr intensiver Verhandlungen gefunden. Im spitalambulanten Bereich, für die Tarifjahre 2018 bis 2022, einigten sich die Tarifpartner rückwirkend auf einen, gegenüber dem Vorjahr 2017 gleichbleibenden Taxpunktwert von 89 Rappen. Ab 2023 wurde rückwirkend ein Taxpunktwert von 93 Rappen, und damit eine Erhöhung von 4 Rappen, vereinbart. Der Kompromiss im Bereich TARMED setzt einen Schlussstrich unter die Vergangenheit, bietet allen Seiten Rechtssicherheit und eröffnet eine neue, zukunftsorientierte Perspektive. Auch ist die tarifpartnerschaftliche Einigung ein erster Schritt zur Förderung der zunehmenden Ambulantisierung von medizinischen Leistungen im Schweizer Gesundheitswesen. Im Tarifbereich SwissDRG konnten die Tarifpartner mit einem bis 2026 gültigen Anschlussvertrag eine neue Lösung finden. Somit beträgt die Fallpauschale 10'100 Franken für das Jahr 2025 und 10'250 Franken für das Jahr 2026.

Vertragsloser Zustand beim Taxpunktwert seit 2018

Seit 2018 befanden sich HSK und VZK beim Taxpunktwert in einem vertragslosen Zustand. Für das Jahr 2017 hatte der Kanton Zürich zunächst den bis Ende 2016 gültigen, ordentlichen Tarif von 89 Rappen, mangels fehlender Einigung über eine Anschlusslösung der Parteien hoheitlich um 1 Jahr verlängert. Nachdem per Januar 2018 keine Lösung in Sicht war, beantragten die Parteien eine Festsetzung beim Kanton. Dieser entschied 2022 und legte den Taxpunktwert rückwirkend per 1. Januar 2018 auf 91 Rappen fest. Gegen den festgesetzten Taxpunktwert reichte die Einkaufsgemeinschaft HSK AG Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. Zur jetzt erzielten Einigung gehört auch ein offizieller Rückzug der noch hängigen Beschwerde der HSK vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die neuen Verträge, sowohl im Bereich TARMED wie auch SwissDRG, bedürfen für ihr Inkrafttreten noch der formellen Genehmigung des Kantons Zürich.

Positiv und partnerschaftlich in die Zukunft blicken

Die Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK freuen sich über die einvernehmliche Lösung. Dies umso mehr, als dass der ambulante Tarifbereich an Bedeutung stark zunimmt («ambulant vor stationär») und vor dem Hintergrund der Teilgenehmigung der ambulanten, ärztlichen Tarifstrukturen eine bereinigte Ausgangsbasis erforderlich wird. Beide Seiten wollen im Anschluss an die Einigung weiterhin partnerschaftlich und aktiv gestaltend zusammenarbeiten und setzen auch in der Zukunft auf fortschrittliche Lösungen zugunsten der Beseitigung von strukturellen Fehlanreizen sowie zum Wohl der Patientinnen und Patienten respektive der Versicherten.

Markus Bircher, CEO, See-Spital, Präsident der VZK-Tarifkommission sagt: «Wir erachten die Einigung als wichtigen Meilenstein zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Auch wenn damit die bestehenden tariflichen Fehlanreize nicht behoben sind, so stellt die Tariflösung einen ersten Schritt für eine temporäre Überbrückungslösung dar. Weitere Bemühungen werden notwendig sein, um die Anreize im System richtig zu setzen.»

Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin Einkaufsgemeinschaft HSK AG erläutert: «Solange auf Tarifstrukturebene die neuen Lösungsansätze mit EFAS und neuen ambulanten Tarifstrukturen nicht wirksam ausgerollt sind und greifen können, nutzen wir den Spielraum auf Tarifebene, um diese Herausforderungen anzugehen. Es braucht Überbrückungslösungen für ein nachhaltiges, finanzierbares, qualitativ hochstehendes und patientenzentriertes Gesundheitssystem.»