Änderungen in der Spitalplanung per 1.1.2019
Thema: Spitalplanung, News der StartseiteAm 23. August 2017 hat der Regierungsrat beschlossen, die Spitallisten per 1. Januar 2019 anzupassen. Weil sich damit die Regeln während des Spiels ändern, haben die Regionalspitäler am 2. Oktober 2017 Beschwerde erhoben.
Die Auswirkungen auf das Personal, die Organisation und die Prozesse sind derart gross, dass die Änderungen als strategischer Meilenstein für die Spitalversorgung im Kanton Zürich betrachtet und mit besonderer Sorgfalt auf ihre Umsetzung und ihre Folgen geprüft werden müssen.
Qualität ist auch dem VZK und seinen Mitgliedern ein zentrales Anliegen. Deshalb haben wir zusammen mit der Gesundheitsdirektion im Frühling 2017 eine gemeinsame Qualitätsstrategie verabschiedet. Vorschriften jedoch, die nicht auf genügend Evidenz basieren und die lediglich den administrativen Aufwand und die Kosten erhöhen, erachtet der Verband als überflüssig.
Für eine starke Grundversorgung in der Region
Damit die Spitäler in den Regionen eine gute Grundversorgung anbieten können, müssen sie ganze Fachgebiete abdecken. Werden die Leistungen spezialisiert, individualisiert und zerstückelt, so besteht die Gefahr, dass der Blick aufs Ganze verloren geht. Der Ausschluss von einzelnen Spitalleistungsgruppen kann schnell dazu führen, dass ein Regionalspital ganze Fachgebiete oder angrenzende Disziplinen verliert.
Der VZK vertritt die Meinung, dass die Konzentration von Leistungen der Grundversorgung die Versorgung teurer macht, einer integralen medizinischen Behandlung von Patienten zuwiderläuft und die Vorteile einer wohnortsnahen Versorgung zu Nichte macht.
Hintergrundinformation: Spitalversorgung
Um eine bedarfsgerechte und effiziente Spitalversorgung zu gewährleisten, erteilt die Gesundheitsdirektion Leistungsaufträge an Spitäler und Kliniken. Dazu beurteilt sie die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Wirksamkeit von Behandlungsangeboten.
Die heutige Spitalplanung, welche seit 2012 gilt, beruht auf Vereinbarungen zwischen dem Kanton und den Leistungserbringern und einer Planung, die bis ins Jahr 2020 Gültigkeit hat.