Gesundheits-versorgungsbericht 2018 stützt Positionen des VZK
Thema: Spitalplanung, Spitalfinanzierung, Qualität, Pflegezentren, News der StartseiteDie Gesundheitsdirektion hat am Freitag, 14. Dezember 2018 den Gesundheitsversorgungs-bericht 2018 veröffentlicht. Regierungspräsident Dr. Thomas Heiniger erklärt, dass die Strategie für das Rettungswesen im Kanton Zürich optimiert wird. Das Thema Demenz solle gesamtgesellschaftlich angegangen werden. Zudem widmet sich der Bericht den Schnittstellen zwischen der Akutversorgung und den Rehabilitationskliniken und Pflegezentren.
Der Verband Zürcher Krankenhäuser ist sich einig mit der Gesundheitsdirektion: Die Qualität der Versorgung hängt nicht nur von den einzelnen Leistungserbringern ab, sondern auch davon, wie gut sie zusammenarbeiten. In seinem Positionspapier erwähnt der Verband unter Punkt 4 die Wichtigkeit der integrierten Versorgung und die wertvolle Rolle, welche eHealth dabei spielt.
Rettungswesen im Kanton Zürich
Der VZK setzt sich dafür ein, dass alle Patienten ungehinderten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen haben. Unabhängig von ihrem Wohnort. Das soll auch für den Notfall gelten. Der Verband der Zürcher Krankenhäuser ist deshalb gespannt, wie sich die Next-best-Strategie im Rettungswesen auf die Versorgungsqualität auswirken wird. Die Leistungserbringer haben investiert und sich den neuen Qualitätsnormen angepasst. Die höhere Qualität hat somit auch Kostenfolgen.
Schnittstellen haben Optimierungspotenzial
Die Leistungserbringer wissen es und die Zahlen der Gesundheitsdirektion zeigen es: Bei den Schnittstellen liegt Verbesserungspotenzial. Die zentrale Frage ist, wo und wie Schnittstellen systematisch optimiert werden können. Bislang fehlen wissenschaftliche Studien, welche untersuchen, weshalb gewisse Patienten jeweils ein paar Tage länger im Spital ausharren bevor die Rehabilitation beginnt oder bevor sie in ein Pflegezentrum übertreten. Ist es der schlechtere Heilungsverlauf? Sind es persönliche Gründe seitens Patienten? Liegt es an der Organisation? Liegt es an der unterschiedlichen Finanzierung? Sind es die administrativen Hürden der Kostengutsprache, wie es der Gesundheitsdirektor vermutet?
Wohnortsnahe Rehabilitation hat Zukunft
Der VZK fordert in seinem Positionspapier, dass sich die Gesundheitsdienstleister zu integrierten Versorgungsketten verknüpfen. Der Verband teilt die Forderung der Gesundheitsdirektion, dass Patienten aus der Akutversorgung zum «richtigen» Zeitpunkt an die nachversorgenden Stellen übertreten. Im Kanton Zürich bestehen am Spital Limmattal, im Triemli oder in Uster denn auch Projekte, die Rehabilitation wohnortsnah und eben auch spitalnah direkt vor Ort zu erbringen.
Tarife setzen falsche Anreize
Im Spital beteiligen sich der Kanton und die Krankenkassen an den Kosten. Es fällt eine Fallpauschale für die ganze Dauer des Aufenthalts an. Die Vergütung für die Rehabilitation hingegen erfolgt bislang nach Tagen. Die Versicherer und der Kanton haben somit ein finanzielles Interesse, dass der Rehabilitationsaufenthalt so spät wie möglich angetreten wird. Kommt ein Patient in ein Pflegeheim, wird er persönlich kostenmässig stärker belastet als wenn er im Spital bleibt. Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedliche Tarife falsche Anreize setzen können.
Für Personen, die nach einem Spitalbesuch nur vorübergehend in ein Pflegezentrum müssten, wäre die die Akut- und Übergangspflege (AÜP) gedacht. Sie könnte eine sinnvolle Alternative zu einem längeren Spitalaufenthalt sein, da die Kosten im Pflegezentrum im Normalfall aufgrund der Infrastruktur und des Personal-Mixes tiefer liegen als in einem Spital. Damit die AÜP für Patienten attraktiv ist, bedarf es jedoch einiger wichtiger Änderungen: Die tariflich gedeckte Aufenthaltsdauer von 14 Tagen ist in den meisten Fällen zu kurz. Eine Ausdehnung auf vier Wochen wäre längst fällig. Zudem müssten die Gesamtkosten nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet werden: Sodass der Selbstbehalt für Patienten im Pflegeheim nicht höher ist als im Akutspital oder der Rehabilitationsklinik.
Das Netzwerk Zürcher Pflegezentren bestehend aus Mitgliedern des VZK und den Pflegezentren der Stadt Zürich hat sich für 2019 zum Ziel gesetzt, die Schnittstellen zur Akutversorgung zu überprüfen. Der Verband nimmt den Ball somit gerne auf, die Schnittstellen zu Nahtstellen werden zu lassen.
Übertritte ins Pflegeheim wollen sorgfältig geplant sein
Führt eine Krankheit oder ein Unfall dazu, dass eine Person voraussichtlich für längere Zeit oder bis ans Lebensende in ein Pflege- oder Altersheim kommt, sind viele Fragen und Unsicherheiten damit verbunden. Bei einem definitiven Übertritt geht es nicht darum, irgendeinen freien Platz zu finden, sondern den richtigen Ort. Der Patient und künftige Bewohner möchte sich wohl fühlen, das Angebot muss passen und auch die Nähe zu Angehörigen, Freunden und Bekannten ist zentral.
Demenz fordert die Gesellschaft heraus
Die Betriebe des Netzwerkes Zürcher Pflegezentren (VZK) sind zusammen mit den Pflegezentren der Stadt Zürich erste Anlaufstellen für Menschen mit hochgradiger Demenz. Sie optimal zu betreuen, ist anspruchsvoll. Um diese Aufgabe besser wahrzunehmen, wurde die interdisziplinäre Arbeitsgruppe «Dementia Care» gebildet. Im Januar 2018 konnten die gemeinsam erarbeiteten Qualitätsindikatoren vorgestellt werden. Zurzeit wird ein Audit-Instrument entwickelt, welches im Sommer 2019 in ausgewählten Betrieben getestet wird. Die Arbeit entsteht in Absprache mit der Alzheimervereinigung, welche in einer späteren Phase einsteigen wird. Ziel des Projektes ist die fachliche Vernetzung sowie das Erproben und Evaluieren verschiedener Ansätze und Instrumente in der Praxis. In einem weiteren Schritt werden die Instrumente aufgrund der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt angepasst und verbessert. Danach sollen alle Betriebe des Netzwerkes Zürcher Pflegezentren (VZK) auditiert werden. Angestrebt wird mit «DEMENTIACARE©» ein Qualitätslabel.
Patientendossier muss für alle Leistungserbringer Pflicht werden
Auch der VZK ist überzeugt, dass das elektronische Patientendossier eine wertvolle Rolle bei der Verbesserung der Schnittstelle einnehmen kann. Dazu müssten jedoch alle Leistungserbringer vom Gesetzgeber verpflichtet werden, das Dossier zu führen. Bislang gilt die Pflicht nur für Spitäler und Pflegeheime.