Keine Einigung beim TARMED-Taxpunktwert
Thema: Spitalfinanzierung, News der StartseiteTaxpunktwert 2018 (offen)
Die Spitäler und Versicherer haben sich nicht auf einen TARMED Taxpunktwert ab 1.1.2018 einigen können. Gemäss den Daten, welche der VZK jährlich bei seinen Spitälern erhebt, kann mit dem aktuell gültigen Taxpunktwert in der Höhe von CHF 0.89 kein einziges Spital kostendeckend arbeiten. Der VZK hat aufgrund dieser Daten einen eigenen Benchmark der Kosten je TARMED Leistungseinheit erstellt. Dieser zeigt beim 40. Perzentil einen Taxpunktwert von CHF 1.03. Das bedeutet, dass 40% der Spitäler damit kostendeckend arbeiten könnten, während 60% weiterhin einen Verlust einfahren würden. Die Spitäler werden nach den gescheiterten Verhandlungen eine Festsetzung des TARMED Taxpunktwerts ab 1.1.2018 beim Regierungsrat in der Höhe von CHF 1.03 beantragen.
Taxpunktwert 2017 (festgelegt)
Bereits für 2017 konnten sich der VZK und die Versicherer nicht auf einen TARMED Taxpunktwert einigen. Am 20. September 2017 hat der Regierungsrat mit RRB 838/2017 entschieden, dass der bisherige Tarifvertrag – samt Taxpunktwert von Fr. 0.89 und weiteren Modalitäten - mit Wirkung ab 1. Januar 2017 um ein Jahr bis 31. Dezember 2017 verlängert wird.
Systemfehler muss behoben werden
Schon seit Jahren können im ambulanten TARMED Bereich die Erträge die Kosten nicht decken. Diese Behandlungen müssen durch die Erträge aus der Behandlung von stationären zusatzversicherten Patienten quersubventioniert werden. Dieser Systemfehler setzt falsche Anreize. Deshalb fordert der VZK dringend, ihn zu beheben.
Aufgrund des medizinischen Fortschrittes und der gesetzlichen Bestrebungen werden sich künftig noch mehr Behandlungen in den ambulanten Bereich verschieben. Ab 1.1.2018 gilt im Kanton Zürich der Grundsatz «ambulant vor stationär». Die Gesundheitsdirektion hat zusammen mit Fachexperten von Zürcher Spitälern die Liste der ambulant durchzuführenden Spitalbehandlungen und der Ausnahmekriterien definiert.