• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Kriterium für die Steuerpflicht

Thema: Spitalplanung, News der Startseite

Mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 haben sich einige Institutionen für eine neue Rechtsform entschieden. So sind aus verschiedenen öffentlich-rechtlichen kommunalen Zweckverbänden gemeinnützige Aktiengesellschaften geworden: Schlankere und professionellere Strukturen erlauben es den Institutionen, effizienter zu arbeiten und sich schneller und besser an neue Bedingungen anzupassen. 

Das Steueramt will neu nur noch öffentlich-rechtliche Trägerschaften von der Steuer befreien. Die vom VZK vertretenen Institutionen erfüllen jedoch alle den gleichen öffentlichen Auftrag. Es kann nicht sein, dass sie nur aufgrund der Rechtsform anders behandelt werden. Das führt innerhalb des Kantons zu ungleichlangen Spiessen und benachteiligt die Zürcher Spitäler gegenüber Institutionen in anderen Kantonen.

Entscheidungskriterium für eine Steuerpflicht soll aus Sicht des Verbandes Zürcher Krankenhäuser weiterhin die Gewinnverwendung sein. Wenn eine Institution Gewinne an private, nicht öffentliche oder nicht gemeinnützige Aktionäre ausschüttet, ist eine Steuerpflicht nachvollziehbar. Grundsätzlich erachten wir es als fragwürdig, aus öffentlichen Mitteln Steuereinnahmen zu finanzieren: übernehmen doch der Kanton 55% und die obligatorische Krankenpflegeversicherung 45% der Kosten von grundversicherten Patienten bei stationären Aufenthalten.