• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Mehr ambulant zu behandeln, ist sinnvoll

Thema: Spitalfinanzierung, ambulant statt stationär, News der Startseite

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Aargauer Liste der Eingriffe, welche ambulant statt stationär durchgeführt werden sollen, als ungültig erklärt. Verschiedene Kantone gehen mit ihrer Liste weiter, als es der Bund vorsieht. Faire Tarife würden viele Regulierungen überflüssig machen. Da diese Missstände nicht so schnell behoben werden können, sieht der VZK davon ab, die Zürcher Liste anzufechten. Denn die Verschiebung zu mehr ambulanten Behandlungen ist sinnvoll.

Seit 1. Januar 2018 legt der Kanton Zürich fest, welche Eingriffe ambulant durchgeführt werden müssen. Mit 15 Eingriffen geht er dabei deutlich weiter als der Bund mit sechs. Dass immer mehr Behandlungen ambulant durchgeführt werden, findet der der VZK richtig: Heute ist medizinisch vieles machbar und für die meisten Patienten ist ein kürzerer Aufenthalt im Spital sinnvoll. Zudem verursachen ambulante Behandlungen volkswirtschaftlich gesehen weniger Kosten.

Sachgerechte Tarife lösten das Problem ohne Listen
Die Zürcher Spitäler stellen sich auf den Strukturwandel hin zu mehr ambulanten Behandlungen ein. Kostendeckende ambulante Tarife würden diese Entwicklung deutlich beschleunigen. Zurzeit werden die Spitäler noch bestraft, wenn sie eine Operation ambulant statt stationär durchführen. Der Kostendeckungsgrad für ambulante Behandlungen liegt im Durchschnitt der Zürcher Spitäler bei nur 84%. Jede Stunde werden also 10 Minuten gratis gearbeitet. Um kostendeckende Tarife zu erreichen, müsste der Taxpunktwert für ambulante ärztliche Leistungen von 89 Rappen auf einen Franken erhöht werden. Deshalb hat der VZK bei der Gesundheitsdirektion ein Festsetzungsbegehren für den Tarif 2018 eingereicht.

Finanzierung aus einer Hand würde Fehlanreize verhindern und faire Rahmenbedingungen schaffen
So wie die Finanzierung heute geregelt ist, beteiligt sich der Kanton nur an den Kosten von stationären Spitalaufenthalten. Werden Behandlungen in den ambulanten Bereich verschoben, steigen dort die Kosten und treffen das Portemonnaie der Prämienzahler. Um Fehlanreize zu vermeiden, setzt sich der VZK dafür ein, dass Gesundheitsdienstleistungen aus einer Hand finanziert werden, d.h. über die Krankenversicherer. Weiter befürwortet der Verband die Einführung ambulanter Fallpauschalen.

Zürcher Lösung ist relativ schlank
Ob die kantonale Regelung mit der Liste «ambulant vor stationär» Bundesrecht verletzt, müssen die Gerichte klären. Die Regelung im Kanton Zürich ist administrativ schlank. Dafür haben sich der VZK und die Gesundheitsdirektion eingesetzt. Wird eine Person ausnahmsweise doch stationär behandelt, muss das jeweilige Spital keine vorgängige Kostengutsprache einholen. Die Einhaltung wird rückwirkend statistisch überprüft und es gibt Checklisten, für begründete Ausnahmefälle.