• GESUNDHEITSPOLITIK Das Gesundheitswesen verändert sich grundlegend. Die Zürcher Spitäler zeigen mit ihrem Positionspapier, wo und wie sie den Strukturwandel anpacken.

  • Der VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
     Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

  • DER VZK Der VZK ist der grösste Verband der Gesundheitsversorger im Kanton Zürich. Er vertritt 35 Institutionen, die rund 40’800 Mitarbeitende beschäftigen, 243'000 stationäre Patientinnen und Patienten behandeln und einen Umsatz von 6.1 Mrd. Franken pro Jahr erzielen.
    Zum Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) gehören akutsomatische Kliniken, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken, Spezialkliniken und Pflegezentren im Kanton Zürich.
    Der VZK vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Versicherern und deren Verbänden, weiteren Interessensgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Öffentlichkeit und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Spitäler packen Strukturwandel an

Thema: Spitalplanung, News der Startseite

Die kantonale Kostenbeteiligung für stationäre Spitalaufenthalte fiel letztes Jahr um 112 Millionen tiefer aus als budgetiert. Die Spitäler tragen wesentlich zur Dämpfung des Kostenwachstums bei. Ziel des VZK ist eine wohnortsnahe, sichere und zahlbare Gesundheitsversorgung für alle. Deshalb lehnt der VZK den Vorschlag der Gesundheitsdirektion bezüglich Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes als unnötig und verfehlt ab.
 

Einheitliche Finanzierung schafft richtige Anreize
Die heutige Finanzierung aus verschiedenen Quellen führt zu Interessenskonflikten und Verteilkämpfen. Damit die Gesundheitsversorgung sicher, gut erreichbar und bezahlbar bleibt, muss sie überdacht werden. Der Entscheid, eine Behandlung ambulant oder stationär durchzuführen, soll nur aufgrund medizinischer Kriterien erfolgen. Deshalb fordert der VZK die Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen aus einer Hand, und zwar über die Krankenversicherer. Die politischen Vorarbeiten für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sind auf Bundesebene weit fortgeschritten. Sie sehen vor, dass sich der Kanton zu 25,5 Prozent und die Krankenversicherung zu 74,5 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen.

Weiter im Fokus:
Die Gesundheitsdirektion hat eine Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Massnahmen bringen massiv mehr Regulierung mit sich. Die Revisionsvorschläge schwächen den Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerb, verhindern Innovationen und Innovationssicherheit, Kooperationen und Netzwerke, beschneiden die Handlungsfähigkeit der Spitäler, gefährden die Versorgungssicherheit und Wahlfreiheit der Patienten und riskieren eine Zweiklassenmedizin und widersprechen dem Krankenversicherungsgesetz.

Die digitale Transformation ist einer der wichtigsten Treiber des Strukturwandels. Mobiltelefone werden als Schaltzentrale für Gesundheitsdienstleistungen eingesetzt. Gleichzeitig schreitet der medizinische Fortschritt in atemberaubendem Tempo voran. Behandlungen, die vor zehn Jahren noch einen zweiwöchigen Spitalaufenthalt nach sich zogen, werden heute ambulant vorgenommen. In diesem Zusammenhang nimmt auch die Bedeutung der integrierten Versorgung zu, die eine weitere Steigerung der Qualität als Chance bietet.