Qualität und Fallpauschale?
Thema: Qualität, News der StartseiteDie Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 21. Dezember 2007 führte zu einem Wechsel in der Spitalfinanzierung. Seit 1. Januar 2012 werden stationäre Behandlungen über Fallpauschalen nach dem System von SwissDRG vergütet. Der Verband Zürcher Krankenhäuser hat im Rahmen seiner Qualitätssicherungsstrategie ein Messprogramm aufgestellt - frühzeitig und in seiner Systematik schweizweit einzigartig. Die Erhebungen fanden von 2008 bis 2016 statt. Ziel war es, die Situation vor und nach Einführung von SwissDRG systematisch zu beobachten und darzustellen. Umgesetzt hat das Messprogramm die hcri AG, seinen Ursprung fand es im Verein Outcome.
Alle Indikatoren legen den gleichen Schluss nahe: Die Spitäler im Kanton Zürich konnten trotz umfassender Reform in den gemessenen Teilaspekten das wahrgenommene Qualitätsniveau halten. Die Patientenzufriedenheit stieg in 4 von 10 Themenbereichen leicht an, während die Hälfte unverändert blieb. Auch das Zufriedenheitsniveau der zuweisenden Ärztinnen und Ärzte hielt sich auf hohem Niveau und stieg gar in 4 von 6 Bereichen. Die Sturzgefährdung hat leicht abgenommen und die Kommunikation mit den Nachsorgern beim Austritt ist besser geworden. Damit haben sich die von den Gegnern des Fallpauschalensystems im Vorfeld geäusserten Befürchtungen nicht bewahrheitet. Im Gegenteil, in den untersuchten Teilaspekten ist die Qualität eher gestiegen.