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10.05.2011

Realität spricht eine andere Sprache

Die Aktion Gsundi Gsundheitspolitik (AGGP) hat jüngst ein Schwarzbuch publiziert, das die Situation in der Pflege in den schwärzesten Farben zeichnet. Diese Darstellung kontrastiert scharf mit den Mitarbeiterumfragen und den systematisch erhobenen Einschätzungen von Patientinnen und Patienten in den öffentlichen Zürcher Spitälern. Der VZK weist die auf Einzelereignisse basierte Pauschalkritik an der Pflegequalität und den Arbeitsverhältnissen in den Zürcher Spitälern zurück.

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28.01.2011

Differenzen in wichtigen Fragen noch nicht ausgeräumt

Mit Befriedigung nimmt der VZK zur Kenntnis, dass das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz nach der ersten Vernehmlassungsrunde deutlich schlanker daherkommt. In wesentlichen Punkten ist die Gesundheitsdirektion den Anregungen des VZK gefolgt. In anderen, mindestens ebenso wichtigen Fragen besteht jedoch nach wie vor Klärungsbedarf. Der VZK wird seine Haltung gegenüber der vorberatenden Kommission und dem Rat deutlich machen und eine Korrektur anstreben.

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11.11.2010

2012 – Schicksalsjahr im Zürcher Gesundheitswesen?

170 Experten lockte die Frage nach Zürich, was Fallpauschalen und die Festsetzung des Zürcher Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) ab 2012 auslösen werden. Reihum war eine gewisse Verunsicherung erkennbar. Einig war man sich immerhin, dass es kein Zurück mehr geben könne, dass der Rahmen, den das SPFG in der vorliegenden Form setzt, zu eng gesteckt ist und dass der Kanton Zürich für die Umsetzung der KVGVorgaben besser vorbereitet ist als die meisten anderen Kantone.

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29.10.2010

Hand des Staates lastet immer noch (zu) schwer

Das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) wurde mit dem Anspruch entwickelt, das Spitalwesen im Kanton Zürich zu liberalisieren. Diesem Anspruch wird der Entwurf nur in Ansätzen gerecht. Der VZK fordert in seiner Vernehmlassungsantwort Beschränkung auf das Wesentliche und Zurückhaltung im Bereich der Regulierungen. Das Gesetz muss entschlackt und im Interesse der Patienten den marktnahen Gegebenheiten der Abrechnung nach leistungsbezogenen Fallpauschalen besser angepasst werden.