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29.03.2017

Keine Sonderfälle zementieren

Am 21. Mai 2017 stimmt das Zürcher Stimmvolk ab über eine Rechtsformänderung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw). Die Umwandlung in Aktiengesellschaften ist sinnvoll. Einerseits, um die Mehrfachrolle des Kantons als Spitalfinanzierer, -planer und -betreiber aufzuheben. Andererseits, um faire Bedingungen für alle Leistungserbringer zu schaffen.

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24.03.2017

Gemeinsame Strategie zur Weiterentwicklung der Qualität

Koordiniert und kontinuierlich: So soll die Qualität der stationären Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich zum Nutzen der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt und die Qualitätskultur in den Spitälern gestärkt werden. Mit einer Qualitätsstrategie haben die Spitäler und der Kanton zusammen mit Partnern eine gemeinsame Grundlage geschaffen, um in den nächsten Jahren weitere Qualitätsstandards zu setzen.

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22.12.2016

Stellungnahme zur Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion vom 22.12.2016

Seit Jahren sind die Kosten für ambulante Behandlungen im Spital nicht kostendeckend. Sie werden quersubventioniert durch die Erträge im Bereich der Zusatzversicherungen. Die Spitäler haben sich 2015 im stationären Bereich auf einen tiefen Basisfallpreis geeinigt und unterstützen damit den Kanton, in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 130 Mio. Franken zu sparen.

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15.07.2016

Stellungnahme zur Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion vom 15. Juli 2016

Der Kanton Zürich veröffentlicht jährlich einen Kostenvergleich der stationären Spitalbehandlungen. Bei diesem Fallkostenvergleich werden in einem ersten Schritt die schweregradbereinigten Fallkosten pro Spital ermittelt und in einem zweiten Schritt mit den Spitälern aus der gleichen Spitalkategorie verglichen. Der Fallkostenvergleich bildet den Ausgangspunkt für die Festlegung der Basisfallpauschale.

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07.07.2016

Stellungnahme

​​​​​​​Der Regierungsrat hat am 6. Juli 2016 zwei Vorlagen zur Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Gesetzesänderungen bilden die Grundlage zur Beteiligung des Kantons an Erträgen der Listenspitäler von Zusatzversicherungen sowie zur Förderung ambulanter Behandlungen. Auslöser für die Massnahmen ist das Sparprogramm.

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30.06.2016

Regierungsrat genehmigt Spitaltarife 2016 - 2018

Der Regierungsrat hat den Basisfallpreis in der Höhe von CHF 9'650 genehmigt. Der Tarif, den der Verband Zürcher Krankenhäuser mit den Krankenversicherern ausgehandelt hatte, tritt rückwirkend per 1.1.2016 in Kraft und gilt bis Ende 2018. Mit der Einigung auf einen tiefen Basisfallpreis leisten die Spitäler einen wertvollen Beitrag ans Sparprogramm.

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13.04.2016

Spitäler leisten grossen Beitrag zum kantonalen Sparprogramm

Der VZK warnt vor dem Trugschluss, die Kosten im Gesundheitswesen über die Leistungsüberprüfung hinaus weiter senken zu können. Anerkanntermassen leisten die Zürcher Spitäler und Kliniken bereits einen grossen Spareffort und gehören zu den kostengünstigsten Gesundheitsversorgern des Landes.

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04.03.2016

Vertragsabschluss mit Krankenversicherern

Nach zähen Verhandlungen haben sich der VZK und die Krankenversicherer tarifsuisse, HSK und CSS auf neue Spitaltarife im Kanton Zürich geeinigt. Der Basisfallpreis wird für drei Jahre auf der Höhe von 9‘650 Franken festgemacht. Dadurch leisten die Spitäler einen wichtigen Beitrag für ein kosteneffizientes Spitalwesen.

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05.02.2015

Daniel Kalberer wird neuer Geschäftsleiter

Daniel Kalberer wird neuer Geschäftsleiter des VZK. Er übernimmt per 1. August 2015 die Nachfolge von Roland Wespi, der Amtsvorsteher des Amtes für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz wird.

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27.11.2014

Roland Wespi verlässt den VZK

Roland Wespi, Geschäftsleiter des VZK, wird den Verband per 31. Mai 2015 verlassen. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat ihn zum neuen Amtsvorsteher des Amtes für Gesundheit und Soziales gewählt.